Woher bekomme ich einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug ?
Wie komme ich schnell an einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?
Zunächst: Nach Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten wird ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug nur noch schlichtweg als „amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird ja vom Registergericht ausgestellt und ist ja eigentlich auch „amtlich“.
Wie erfolgt jetzt die Unterscheidung?
Unterschieden wird jetzt so
– amtlicher Ausdruck (entspricht der früheren beglaubigten Handelsregisterauszug) und
– Ausdruck (entspricht dem früheren unbeglaubigten Handelsregisterauszug).
Der Unterschied zwischen einem „normalen“, also unbeglaubigten Auszug und einem beglaubigten besteht nur darin, dass die beglaubigte Form gesiegelt ist und manchmal und auch manchmal noch unterschrieben wurde. Und natürlich ist ein beglaubigter Auszug auch teurer als ein unbeglaubigter. Das hängt mit den Beglaubigungskosten zusammen.
Wo bekommt man einen beglaubigten Handelsregisterauszug?
Bleiben wir bei der offiziellen Bezeichnung „amtlicher Ausdruck“. Man kann ihn bekommen direkt beim Registergericht vor Ort, also dort, wie die betreffende Gesellschaft registriert wurde. Wenn man das Registergericht kennt, dann kann man hinfahren, sich anstellen, die Gerichtskosten bezahlen und den Handelsregister-Auszug schließlich mitnehmen.
Oder, wenn man mehr Zeit hat, dann schreibt man das Registergericht an. Man wird dann nach einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung per Post erhalten. Wenn man diese Gebühren dann bei der Gerichtskasse bezahlt hat, dann erhält man den Handelsregisterauszug zugeschickt. Egal ob beglaubigter Handelsregisterauszug oder unbeglaubigter, das Prozedere ist gleich.
Gibt es auch einen schnelleren Weg zu einem Handelsregisterauszug ?
Vielleicht fragen Sie sich gerade, ob das alles auch schneller und unkomplizierter geht. Das ist der Fall, denn es gibt zahlreiche Dienstleister, welche Erfahrung bei der Beschaffung derartiger Dokumenten haben und schnell und sicher dafür sorgen, dass Sie schnell zu so einem Dokument kommen. Das betrifft nicht nur einen Handelsregisterauszug. Auch andere Dokumente, wie z.B. eine Gesellschafterliste sind möglich.
Das bedeutet, dass Sie zwar einen unbeglaubigten Auszug aus dem Handelsregister schon innerhalb von Minuten in Ihrem email-Postfach haben können. Nicht aber bei einem beglaubigten Exemplar: Das muss erst einmal beim Registergericht erteilt werden und kann dann nur noch per Post zugestellt werden.
Ist der Service teurer?
Ja, natürlich ist das teurer als wenn Sie sich selbst darum kümmern. Aber Sie brauchen weder im Voraus zahlen noch müssen Sie das zuständige Registergericht kennen. Hier liegt alles in einer Hand. Das kann ein großer Vorteil sein, vor allem wenn Sie zusätzlich zur Beglaubigung auch noch eine Apostille benötigen, wenn Sie den Handelsregisterauszug im Ausland verwenden wollen.
Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister benötigen, dann sollten Sie sich diesen Dienstleister einmal anschauen. Hier brauchen Sie nicht mit versteckten Kosten oder einem unerwünschten Abo rechnen. Nachfolgend das Bestellformular:
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