Wie aktuell ist eine Gesellschafterliste und wo kann ich eine abrufen bzw. bestellen?

Wie aktuell ist eine Gesellschafterliste und wo kann ich eine abrufen bzw. bestellen?

Wenn man sich eine Gesellschafterliste einer GmbH anschaut, dann fällt auf, dass diese oftmals recht alt sind. Mitunter werden sogar die Gesellschafteranteile noch in DM angegeben. Da stellt sich die Frage, wie aktuell eine solche Liste dann ist.

Generell sollten Sie zu diesem Thema wissen: Nach jeder Veränderung bei den Gesellschaftern oder auch des Umfangs ihrer Beteiligung hat die Geschäftsführung, also der oder die Geschäftsführer, unverzüglich eine neue Gesellschafterliste an das Handelsregister einzureichen. Diese Mitteilung muss dabei enthalten: Die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter sowie die jeweiligen Nennbeträge, also den jeweiligen Anteil am Stammkapital. Hier gibt es jedoch immer wieder Abweichungen: So wird oft das Geburtsdatum nicht angegeben, oder es wird nicht der Wohnort angegeben, sondern lediglich der Geschäftssitz.

Wie gelangt das Amtsgericht an die Gesellschafterliste ?

Falls ein Notar an der anzuzeigenden Veränderung mitgewirkt hat, dann hat er diese beim Handelsregister einzureichen, nachdem er diese hinsichtlich ihrer Richtigkeit geprüft hat. Da in der Praxis so gut wie immer ein Notar bei den Gesellschafterversammlungen hinzugezogen wird, handelt sich es bei der eingereichten Gesellschafterliste in aller Regel um eine notarbescheinigte. Die Einreichung an das zuständige Amtsgericht / Registergericht kann mittlerweile nur noch elektronisch erfolgen, eine Formvorschrift gibt es nicht.

Dass eine Gesellschafterliste immer auf dem aktuellen Stand zu halten ist, dies hat mit dem Schutz von Gesellschaftsgläubigern zu tun. Ebenso aber auch mit den Informationsinteressen von Minderheitsgesellschaftern und auch der Öffentlichkeit. Denn dieser Kreis soll sich nicht nur über den derzeitigen Gesellschafterkreis, sondern auch über die lückenlose Abfolge der Gesellschafter und den Wechsel von Geschäftsanteilen informieren können.

Ab wann gilt die neue Liste der Gesellschafter ?

Zu beachten ist auch die Zeitspanne zwischen Einreichung der Gesellschafterliste beim Amtsgericht und deren Anerkenntnis durch dieses. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Außerdem ist nunmehr auch ein daran anknüpfender gutgläubiger Erwerb von Anteilen einer GmbH möglich. Ein sog. gutgläubiger Erwerber von Gesellschafteranteilen soll darauf vertrauen dürfen, dass der verkaufte Geschäftsanteil auch tatsächlich dem Veräußerer gehört. Ein Käufer kann auch Anteile gutgläubig erwerben. Das ist dann der Fall, wenn ein Veräußerer seit mindestens drei Jahren und ohne Widerspruch in die Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist.

Abweichungen bei der Firmierung

Hin und wieder kommt es in Folge von Firmenzusammenschlüssen bzw. Fusionen vor, dass sich die Firmierung ändert, also der Name der GmbH. Wenn die Gesellschafterverhältnisse davon unberührt bleiben, dann wird es oft versäumt, die Gesellschafterliste in der Form zu aktualisieren, dass dann auch  die neue Firma daraus ersichtlich ist. In diesen Fällen behält die alte Gesellschafterliste trotzdem ihre Gültigkeit.

Wo können Sie eine solche Gesellschafterliste abrufen? Das geht hier:

Gesellschafterliste

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