Wenn Sie jetzt über uns einen Handelsregisterauszug einer Firma in Deutschland abrufen wollen, dann sind Sie hier richtig. Denn hier können Sie von allen regionalen Handelsregistern in Deutschland einen Handelsregisterauszug im Original abrufen.
Ist jede Firma im Handelsregister eingetragen?
Beachten Sie dabei bitte, dass nicht jede “Firma” im Handelsregister eingetragen ist. Beispielsweise besteht für Gewerbetreibende keine Pflicht sich in das Handelsregister eintragen zu lassen und dann nur unter bestimmten Bedingungen (Wann muss ich mich in das Handelsregister eintragen?) Freiberufler werden gar nicht in das Handelsregister eingetragen. Aber gerade Gewerbetreibende wollen oft einen Handelsregisterauszug über ihr Gewerbe abnrufen. Sie sind dann oft erstaunt, dass Sie dort nicht zu finden sind. Der Grund ist oft auch, dass für allerlei Anträge der Nachweis über eine Eintragung im Handelsregister verlangt wird. Man kann es vielleicht auch so sagen: Wenn man nicht weiß, ob man im Handelsregister eingetragen ist, dann ist man es nicht. Denn niemand trägt Sie dort ohne Ihr Wissen oder Zutun ein.
Wenn aber eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, dann wird der bestellte Handelsregisterauszug abgerufen und Ihnen per e-mail im PDF-Format übermittelt, ebenso die Rechnung, auf Wunsch auch beides auch per Post.
Welche Formen gibt es von einem Handelsregisterauszug ?
Auszugsformen:
1. aktuell (Hier finden Sie nur die tagaktuellen Eintragungen, also keine früheren und damit gelöschten Daten)
2. chronologisch (Hier finden Sie hingegen alle Veränderungen der letzten Jahre in Tabellenform und dies einschließlich aller gelöschten Eintragungen seit 2005. Die gelöschten Passagen sind rot unterstrichen. Der chronologische Auszug endet wie der aktuelle Auszug dann mit den aktuellen Daten.)
3. historisch (Dieser Auszug ist nur für Firmen relevant, die es bereits 2005-2006 schon gab. Daher sehen Sie hier nur das alte Registerblatt, wie es vor dieser Zeit bei den Amtsgerichten geführt wurde. Es endet in aller Regel ca. 2006)
Natürlich können Sie alle diese Dokumente auch beglaubigt erhalten. Das betrifft auch die Gesellschafterliste einer GmbH. Und schließlich kann zu dieser Beglaubigung auch eine Apostille erteilt werden. Das ist dann nötig, wenn Sie das Dokument im Ausland verwenden wollen.
Wie gelangen Sie an diese Dokumente?
Zunächst: Sie können das selbst alles in Angriff nehmen und selbst Kontakt zum Amtsgericht aufnehmen und dieses schriftlich oder persönlich kontaktieren.
Für alle die, denen das zu umständliche ist, für die ist dieses Angebot hier. Wir besorgen Ihnen die gewünchten Dokumente. Im Vorfeld klären wir, welches Gericht zuständig ist und wie es mit den Gebühren dort gehandhabt wird. Wir liefern dann das fertige und bereits bezahlte Dokument an Sie. Die Rechnung liegt dann immer anbei.
Kostenlos bleibt es für Sie, wenn kein Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente (zum Beispiel eine Gesellschafterliste oder einen Jahresabschluss ) geliefert werden können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die gesuchte Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Wenn Sie sich erst noch über die unterschiedlichen Auszugsformen informieren möchten, dann geht das hier. Desweiteren sollten Sie sich klar darüber sein, ob Sie einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug benötigen. Denn das hat einen Einfluss auf den Preis und auch die Bearbeitungsdauer. Näheres können Sie den nachfolgenden Bestellfelder entnehmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, also darüber, was genau Sie benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Wenn Sie sich aber bereits sicher sind, was Sie benötigen, dann können Sie hier gleich Ihre Bestellung aufgeben.
Aufrufe: 84345