Buchhaltungspflichtige Kaufleute in Deutschland müssen zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen, in Abgrenzung dazu müssen Kleinunternehmer bzw . „kleine“ Selbständige lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, aus der sich dann die erzielten Gewinne oder auch Verluste ergeben.
Woraus besteht der Jahresabschluss?
Er besteht einmal aus der Bilanz und einer Gewinn- Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbH oder auch Aktiengesellschaften haben darüber hinaus auch noch einen sog. Anhang zu erstellen, welcher die beiden vorgenannten Zahlenwerke erläutert. Noch größere Firmen, etwa börsennotierte, haben zusätzlich auch noch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens inklusive einem Ausblick darzustellen.
Natürlich muss sich ein Jahresabschluss bei der Erstellung an die gestellten rechtlichen Vorgaben halten, wie zum Beispiel das Handelsgesetzbuch (HGB) oder auch die sog. “Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung”. Damit soll erreicht werden, dass ein tatsächliches Bild über die Finanzlage des Unternehmens vermittelt wird.
Wie gelangt man an einen Jahresabschluss?
Zunächst einmal vom Unternehmen selbst. Darüber hinaus gibt es weitere Datenquellen, die sich aus der Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses ergeben.
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