Handelsregister Luxemburg: beglaubigter Auszug mit Apostille
Kann man einen Handelsregisterauszug aus Luxemburg auch mit einer Apostille erhalten?
Luxemburg – Dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind eine Vielzahl von Staaten beigetreten (Länderliste), denn eine Apostille kann nur für die Länder erteilt werden, die in der Länderliste aufgelistet sind.
Luxemburg ist diesem Apostillen-Abkommen beigetreten, so dass die Luxemburger Behörden auch Apostillen auf einem Handelsregisterauszug über eine in Luxemburg registrierte Firma etc. zur Verfügung stellen.
Welche Angaben findet man generell auf dem Handelsregisterauszug?
Der vom Handels- und Firmenregister RCS (=Registre de Commerce et des Sociétés), also dem Handelsregister des Großherzogstums Luxemburg, bereitgesellte Handelsregisterauszug enthält dann diese Angaben:
Firma = Name der Gesellschaft, Datum der Einschreibung, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Geschäftszweck der Gesellschaft, Kapital der Gesellschaft, Dauer der Gesellschaft, Verwaltungsratsmitglieder / Geschäftsführer, Prüfungsbeauftragte der Geschäftsbuchführung.
Die Gesellschafter sind abhängig von der Rechtsform immer mit aufgeführt, allerdings nicht bei Aktiengesellschaften.
Das Handelsregister in Luxemburg wird vordergründig in französischer Sprache geführt, es sind aber auch schriftliche Auszüge mit zumindest teilweiser deutscher Beschreibung erhältlich, allerdings betrifft dies nur die Rubriken bzw. Überschriften auf dem Handelsregisteauszug. Die Inhalte sind denn in der Sprache, in welche die betreffende Firma eingereicht hat, also meist in französischer Sprache. Das ist anders als bei den Registergerichten in Deutschland, dort gibt es alles nur in deutscher Sprache.
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Apostille aus Luxemburg?
Voraussetzung ist zunächst einmal ein von einem sog. Verwalter für das Handels- und Firmenregister von Luxemburg unterschriebener Papierauszug. Die darauf vorzunehmende Apostille ist dann die Beglaubigung der Richtigkeit dieser Unterschrift auf diesem Auszug. Das erfolgt mittels eines für Apostillen üblichen Aufkleber mit einem Siegel und weiteren detaillierten Angaben zur geleisteten Unterschrift:
Es ist also wichtig, dass ein sog. Papierauszug mit Unterschrift vorliegt, ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug (ohne Unterschrift) ist daher nicht ausreichend, selbst wenn dieser eine elektronische Beglaubigung aufweist.
Wie gelange ich an einen beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille?
Zunächst einmal kann man dieses Dokument vor Ort in Luxemburg erhalten, die entsprechenden Büros befinden sich in Luxemburg-Stadt und Diekirch.
Wem es zu umständlich ist, dorthin zu reisen, der kann auch den Weg über das Bestellformular wählen. Sie gehen mit einer Bestellung kein Abo oder Mitgliedschaft ein. Sie erhalten die Unterlagen dann zusammen mit der Rechnung, Sie müssen also in aller Regel keine Vorauskasse leisten.
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