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Category: Handelsregister Luxemburg

Handelsregisterauszug Luxemburg – Wie kann die Rechtsgültigkeit der elektronischen Signatur eines Dokumentes geprüft werden?

Handelsregisterauszug Luxemburg – Wie kann die Rechtsgültigkeit der elektronischen Signatur eines Dokumentes geprüft werden?

Handelsregister Luxemburg. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, werden alle vom Handelsregister in Luxemburg ausgestellten Dokumente von dort aus mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen. Die elektronische Zertifzierung gilt als Beglaubigung für Dokumente, welche ausschließlich auf elektronischem Wege genutzt bzw. weitergeleitet werden können. Wenn Ihnen so ein Dokument vorliegt, dann wollen Sie sich vielleicht davon überzeugen, dass diese elektonische Dokumente auch rechtsgültig zertifiziert wurden.

Wie kann kann man diese Rechtsgültigkeit prüfen?

Zuerst müssen Sie bei sich die erforderlichen Konfigurierungen vornehmen. Das bedeutet, dass Sie das dafür notwendige Programm Adobe Reader so konfigurieren müssen, dass das Programm die verschiedenen Beglaubigungsautoritäten wiederfinden kann, die in Ihrem Windows-Betriebssystem festgelegt sind. Adobe Acrobat Reader kann so die Signaturen beim Öffnen eines Dokuments überprüfen kann.

Dies geht über den Menüpunkte, „Edit“, „Preferences“ und der Auswahl der Option „Security“ auf der linken Seite. Hier müssen Sie das Feld „Verify signatures when the document is opened“ ankreuzen. Diese Option dürfte allerdings bereits voreingestellt sein. Nun klicken Sie auf „Advanced Preferences“. In der Option “Windows Integration”, kreuzen Sie die 3 Felder an und bestätigen bitte die Eingabe nun mit „OK“.

Konfiguration erfolgreich ?

Nun können Sie überprüfen, ob alles geklappt hat: Bitte öffnen Sie nun das elektronisch signierte Dokument vom Handelsregister in Luxemburg. Es müsste dann beim Öffnen des Dokumentes automatisch die vorhandene elektronische Signatur geöffnet bzw. geprüft werden. Die o.g. Konfiguration sollte dies sicherstellen.

Es werden dann Symbole angezeigt, die Ihnen zeigen, ob die elektronische Signatur rechtsgültig ist oder nicht. Das wird automatisch beim Öffnen des Dokumentes überprüft. Anhand des Symbols, welches im Feld der Signatur angezeigt wird, können Sie feststellen, ob die Signatur rechtsgültig ist oder nicht. Grüne Haken bedeuten, dass alles in Ordnung ist, ein rotes Kreuz hingegen das Gegenteil. Möglich ist im letzten Fall, dass das verwendete Zertifikat zur Unterzeichnung des Dokumentes zum Zeitpunkt der Signatur bereits abgelaufen war. Oder es kann bedeuten, dass die Signatur nicht überprüft werden konnte. Das kann passieren, wenn das zur elektronischen Signatur verwendete Zertifikat nicht zu Ihren „Trusted Identities“. Dann müssten Sie die Konfiguration von Acrobat Reader überprüfen.

Elektronische Signatur oder Papierbeglaubigung aus Luxemburg ?

Soviel zum Thema elektronische Signatur von Dokumenten aus dem Handelsregister von Luxemburg. Wichtig ist noch zu wissen, dass manche Dokumente wie zum Beispiel Veränderungemeldungen, Jahresabschlüsse oder Gesellschafter bzw. Teilhaberwechsel einer Firma nur in der dieser Beglaubigungsart erhältlich sind und nicht in Papierform wie das bei einem Handelsregisterauszug der Fall ist.

Wenn Sie Dokumente aus Luxemburg benötigen, dann können Sie diese hier bestellen. Sie müssen hier keine Vorauskasse zahlen, ebernso erhalten Sie die Unterlagen immer zusammen mit der Rechnung. Hier müssen Sie auch keinen Account anlegen.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Luxemburg

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