Gesellschafter einer GmbH ermitteln
Gesellschafter einer GmbH ermitteln, wie geht das?
Nun, zunächst einmal können Sie zum Amtsgericht / Handelsregister gehen, also dort wo die betreffende GmbH ansässig ist. In der Regel ist das das nächstgelegene Registergericht (beim Amtsgericht). Aber das trifft nicht immer zu, denn viele Handelsregister wurde in der Vergangenheit zusammengefasst. Damit haben sich dann die Zuständigkeiten und auch die bisherigen Registernummern geändert.
In das Handelsregister beim Registergericht / Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen um die Gesellschafter einer GmbH zu ermitteln. Oder Sie können auch schriftlich um Auskunft erbeten. In der Registerakte befinden sich in chronologischer Reihenfolge Angaben darüber, wer die Gesellschafter einer GmbH waren oder sind, wobei immer die letzten Angaben der Gesellschafter relevant bzw. gültig sind, egal wie alte diese Angaben auch sind, die letzten Angaben sind entscheidend. Diese Angaben werden in Form von Gesellschafterlisten festgehalten.
Wie kommt man am schnellsten an diese Angaben?
Falls Sie nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten um die Gesellschafter einer GmbH zu ermitteln, oder falls Sie einfach nicht die Zeit haben das schriftlich anzufordern, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen schon binnen weniger Minuten eine eingescannte Kopie der an das Amtsgericht eingereichten Liste der Gesellschafter einer GmbH.
Dabei gibt es eine Einschränkung: Sollte es bei den Gesellschafterangaben einer GmbH seit dem Jahre 2006 keine Veränderungen gegeben haben, dann ist diese in aller Regel nicht online abrufbar, weil sie nicht elektronisch vorliegt. Diese Altangaben müssen nun der entsprechenden Registerakte zur GmbH beim Amtsgericht entnommen werden. Das machen wir gern, aber das bedeutet, dass sich dann Bearbeitungszeit auf 4-5 Werktagen verlängert.
Wie sieht es mit einer Beglaubigung aus?
Mitunter ist eine einfache Kopie der Gesellschafterliste aus ausreichend, etwa wenn Sie diese vor Gericht vorgelegen müssen, da gibt es viele Gründe.
Dann ist es auch möglich, dass eine GmbH im Ausland aktiv werden möchte, da reicht einen normale Beglaubigung vom Amtsgericht nicht aus, sondern dann würden Sie auch noch eine Überbeglaubigung und eine Apostille benötigen. Meist reicht ja ein entsprechend beglaubigter Handelsregisterauszug aus, manchmal jedoch wird auch zusätzlich eine Gesellschafterliste gewünscht. Alle diese Beglaubigungern werden übrigens bei den Gerichten vorgenommen, ein Notar ist nicht erforderlich. Auch diese Arbeit können wir Ihnan abnehmen und alle erforderlichen Beglaubigungen besorgen, alles aus einer Hand sozusagen.
Aber zurück zur Gesellschafterliste: Wenn Sie jetzt eine anfordern wollen, dann können Sie das hier tun.
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