Handelsregister – Welche Beglaubigung bekommt man dort?
Handelsregister – Auszug mit Beglaubigung. Wenn Sie das benötigen, dann ist meistens ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister gemeint. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht gemeint damit, da das Registergericht selbst diese Beglaubigung vornimmt.
Einen Auszug aus dem Handelsregister erhält man beim Registergericht / Amtsgericht. Dort wird auch dieses Register geführt. Welches Handelsregister genau, dies wird in aller Regel vom Sitz der betreffenden Gesellschaft (GmbH, KG, OHG etc.) bestimmt.
Sind alle Dokumente aus dem Handelsregister beglaubigt?
Nein, Sie haben die Wahl zwischen einem unbeglaubigten Auszug und einen mit Beglaubigung. Die Folge sind natürlich auch unterschiedliche Gebühren. Ansonsten ist der Auszug mit Beglaubigung inhaltlich der gleiche, nur dass dieser eben noch gesiegelt wird. Für eine Beglaubigung benötigt man also keinen Notar.
Wann benötige ich einen beglaubigten Auszug und wann reicht ein unbeglaubigter?
Wenn man sich lediglich über eine andere Firma informieren möchte, dann reicht ein unbeglaubigter Auszug. Wenn es um Ihre eigene Firma geht und Sie den Auszug bei einer Behörde oder bei anderen Firmen oder Banken vorlegen, dann reicht in aller Regel auch ein unbeglaubigter Auszug aus.
In den Fällen aber, wo man den Auszug im Ausland einsetzen möchte, dann benötigt man neben der Beglaubigung noch eine weitere Beglaubigung. Dann spricht man von einen amtlich beglaubigten Handelsregister mit Apostille. Was es damit auf sich hat, können Sie hier lesen.
Noch eine Anmerkung zum beglaubigten Handelsregisterauszug: Neuerdings wird der Auszug mit Beglaubigung auch “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, amtlich ist also “beglaubigt” gemeint.
Ob amtlich oder unbeglaubigt, es gibt 3 Versionen:
Es gibt diesen einmal als aktuellen, als chronologischen und als historischen Auszug, je nachdem , wie weit der Ausdruck zeitlich zurückreichen soll.
Eine Gesellschafterliste übrigens kann auch mit einer Beglaubigung versehen werden.
Wenn Sie nun Dokumente bestellen wollen, dann geht dies über den nachfolgenden Link. Sie gehen kein Risiko ein, weil Sie keine Vorauskasse leisten müssen:
Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister
Views: 1819