Auskunft über die Gesellschafter einer GmbH

Auskunft über die Gesellschafter einer GmbH

Wie bekommt man schnell Auskunft über die Gesellschafter einer GmbH, also die Eigentümer einer Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft?

Die Angaben über die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind in der Regel in Listenform,  als Gesellschafterliste beim Amtsgericht / Handelsregister gespeichert. Diese Angaben sind jedermann zugänglich bei dem Amtsgericht / Registergericht, wo die betreffende Gesellschaft registriert ist. Das ist so bei Kapitalgesellschaften, wie z.B. bei der GmbH.

Bei Personengesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter bereits auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt. Es gibt also keine separate Gesellschafterliste, die man zusätzlich noch bestellen müsste. Dies betrifft neben der oHG vor allem die Kommanditgesellschaft (KG).
Auch bei Aktiengesellschaften findet man keine Gesellschafterliste. Denn hier sind die Gesellschafter Aktionäre und die Liste der Aktionäre wird nicht veröffentlicht.

Zurück zu den Möglichkeiten, Auskunft über die Gesellschafter einer GmbH zu erhalten:

Falls Sie jedoch nicht unbedingt selbst persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen 2 Stunden eine eingescannte Kopie der von der betreffenden Firma an das Amtsgericht eingereichten Angaben über die Gesellschafter. Diese Angaben wird als Gesellschafterliste bezeichnet wird. Für diese gibt es keine äußeren Formvorschriften gibt. Sie muss lediglich die geforderten Angaben enthalten und elektronisch eingereicht sein. Diese Angaben können dann unter Umständen auch schon viele Jahre alt sein. Das kann der Fall sein, wenn die Firma in Familienbesitz ist.  Aber egal wie alt diese Gesellschaferliste ist: Wenn diese die letzte und damit gültige ist, dann hat diese trotz des Alters dann uneingeschränkte Gültigkeit.

Beim Abruf der Gesellschafterliste muss man auch beachten: Es gibt keinen Hinweis, dass es sich bei dieser um die letzte und damit aktuelle gültige handelt. Selbst wenn man diese Gesellschafterliste vom Amtsgericht beglaubigen lässt, dann geht daraus lediglich das Datum der Beglaubigung hervor. Es gibt also keine Bestätigung, dass eine abgerufene Gesellschafterliste die zum Zeitpuntk des Abrufes auch die aktuell gültige ist.

Es gibt noch etwas zu beachten, wenn wir die Gesellschafterliste für Sie abrufen sollen: Sollte es bei den Gesellschaftern seit 2007 keine Veränderungen gegeben haben, dann müssen diese Angaben beim Amtsgericht der entsprechenden Registerakte zur GmbH entnommen werden. Denn online ist diese dann nicht verfügbar ist. Das bedeutet dann eine  Verlängerung der Bearbeitungszeit auf ca. 4-5 Werktagen. Am Preis ändert dies jedoch nichts.

Auftragsformular: Auskunft über die Gesellschafterliste einer GmbH

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