Wie aktuell ist eine Gesellschafterliste und wo kann ich eine abrufen bzw. bestellen?
Man trifft immer wieder auch auf recht alte Gesellschafterlisten, mitunter sind sogar die Gesellschafteranteile noch in DM angegeben. Da stellt sich die Frage, wie aktuell eine solche dann ist.
Generell sollten Sie zu diesem Thema wissen: Nach jeder Veränderung bei den Gesellschaftern oder auch des Umfangs ihrer Beteiligung hat die Geschäftsführung, also der oder die Geschäftsführer, unverzüglich eine neue Gesellschafterliste an das Handelsregister einzureichen. Diese Mitteilung muss enthalten: Die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter sowie die jeweiligen Nennbeträge, also den jeweiligen Anteil am Stammkapital.
Wie gelangt das Amtsgericht an die Gesellschafterliste ?
Falls ein Notar an der anzuzeigenden Veränderung mitgewirkt hat, dann hat er diese beim Handelsregister einzureichen, nachdem er diese hinsichtlich ihrer Richtigkeit geprüft hat. Da in der Praxis so gut wie immer ein Notar bei den Gesellschafterversammlungen hinzugezogen wird, handelt sich es bei der eingereichten Gesellschafterliste in aller Regel um eine notarbescheinigte.
Dass eine Gesellschafterliste immer auf dem aktuellen Stand zu halten ist, dies hat mit dem Schutz von Gesellschaftsgläubigern zu tun. Ebenso aber auch mit den Informationsinteressen von Minderheitsgesellschaftern und auch der Öffentlichkeit. Denn dieser Kreis soll sich nicht nur über den derzeitigen Gesellschafterkreis, sondern auch über die lückenlose Abfolge der Gesellschafter und den Wechsel von Geschäftsanteilen informieren können.
Ab wann gilt die neue Liste der Gesellschafter ?
Zu beachten ist auch die Zeitspanne zwischen Einreichung der Gesellschafterliste beim Amtsgericht und deren Anerkenntnis durch dieses. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Außerdem ist nunmehr auch ein daran anknüpfender gutgläubiger Erwerb von Anteilen einer GmbH möglich. Ein sog. gutgläubiger Erwerber von Gesellschafteranteilen soll darauf vertrauen dürfen, dass der verkaufte Geschäftsanteil auch tatsächlich dem Veräußerer gehört. Ein Käufer kann auch Anteile gutgläubig erwerben. Das ist dann der Fall, wenn ein Veräußerer seit mindestens drei Jahren und ohne Widerspruch in die Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist.
Wo können Sie eine solche Gesellschafterliste abrufen? Das geht hier:
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