Was ist eine Mini-GmbH?
Was ist eigentlich unter einer Mini-GmbH zu verstehen?
Mit einer Mini-GmbH ist eine sog. „Unternehmergesellschaft“, auch UG abgekürzt, gemeint. Rechtlicher Hintergrund: Seit November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“. Gedacht ist diese Gesellschaftsform als Alternative zur Ltd. – Company, die in England registriert sind. Damit sollte vor allem gedacht werden an beispielsweise an Sie, als potentielle die Existenzgründer kleiner Unternehmen, die meist im Dienstleistungsbereich agieren. Dieser Kreis suchte schon lange nach einer Möglichkeit die Haftung zu beschränken und auch mit kleinem Startkapital beginnen zu können. Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gibt diese Möglichkeit.
Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gilt daher auch als Mini-GmbH, weil sie statt der 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR erfordert.
Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, muss zwingend die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. Das Stammkapital muss dann aber kontinuierlich aufgebaut werden. In den nach der Gründung folgenden Geschäftsjahren müssen dann immer mindestens 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden. Wenn dann die 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der UG eine „normale“ GmbH und die Pflicht der Führung der Bezeichnung „haftungsbeschränkt“ entfällt.
Vor- und Nachteile der Mini-GmbH:
Vorteile:
– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR
– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)
Nachteile:
– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, was Auswirkungen auf die Akzeptanz hat
– Pflicht zur sofortigen Einberufung einer Gesellschaftsversammlung im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Auskunftsmöglichkeit über eine im Handelsregister eingetragene Mini-GmbH bekommen Sie hier. Denn hier können Sie einen Handelsregisterauszug über eine UG erhalten. Wenn Sie übrigens wissen wollen, ob eine GmbH aus einer UG hervorging, so können Sie dies auf einem chronologischen Auszug sehen. Denn dort finden Sie alle Veränderungen der letzten Jahre.
Handelsregisterauszug Mini-GmbH
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