Handelsregisterauszug mit Beglaubigung, wo bekommt man den her?
Wie und wo erhält man einen Handelsregisterauszug mit Beglaubigung? Und benötigt man dafür einen Notar?
Einen Handelsregisterauszug erhalten Sie beim Amtsgericht, dort wo das Handelsregister geführt wird, am Sitz der betreffenden Gesellschaft (GmbH, KG, OHG etc.). Sie haben hierbei die Wahl zwischen einem unbeglaubigten Auszug und einen mit Beglaubigung. Das schläft sich vor allem auf die Gebühren wieder und die Bearbeitungszeit.
Ansonsten ist der Handelsregisterauszug mit Beglaubigung inhaltlich der gleiche, nur dass dieser eben noch speziell als beglaubigt ausgewiesen wird. Manchmal ist der Auszug auch gesiegelt und unterschrieben und manchmal nicht, da siehr er aus wie selbst gemacht. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Für so eine Beglaubigung benötigen Sie also keinen Notar, das wird alles beim Handelsregister selbst vorgenommen.
Neuerdings wird der Handelsregisterauszug mit Beglaubigung auch “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, mit “amtlich” ist also “beglaubigt” gemeint. Ob amtlich oder unbeglaubigt, es gibt 3 Versionen:
Es gibt diesen als aktuellen, chronologischen und historischen Auszug, je nachdem, wie weit der Ausdruck zeitlich zurückreichen soll. In den allermeisten Fällen dann reicht ein aktueller Handelsregisterauszug aus. Manchmal aber muss eine frühere Firmierung belegt werden, dann sollte man sich auf den chronologischen Auszug orientieren. Dieser bildet alle Veränderungen der letzten Jahre ab. Sie können darauf sehen, ob es eine frühere Firmierung gab, ein langjähriger Geschäftsführer abgelöst wurde usw.
Da die Beglaubigung in Form eines Siegels oder einer speziellen Heftung bzw. Klammerung erfolgt, liegt dieser nur in Papierform vor, weshalb er nicht online verschickt werden kann. Vielmehr erfolgt die Übersendung per Post.
Hier können Sie sich das Auftragssformular anschauen und die entsprechenden Konditionen feststellen:
Views: 17271