Was ist das elektronische Handelsregister?
Was ist das “elektronische Handelsregister” und wo wird es geführt?
Seit der Umstellung der regionalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Der Begriff „Ausdruck Handelsregister“ hat zwar den bisherigen Begriff „Handelsregisterauszug“ ersetzt, ist aber weiterhin gebräuchlich. Der bisherige „Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung“, der Teil der Umstellung aus dem elektronischen Handelsregister war, wurde umbenannt in „Amtlicher Handelsregisterauszug“. Sie können jedoch immer noch verstehen, was gemeint ist, wenn Sie die veraltete Terminologie verwenden. Die Gesellschafterliste wird hingegen auch weiterhin mit Ihrer alten Bezeichnung geführt, ebenso der Gesellschaftsvertrag.
Wenn Sie das Registergericht nicht persönlich besuchen oder selbst Kontakt aufnehmen möchten, können Sie sich unter folgendem Link in wenigen Minuten einen Ausdruck des elektronischen Handelsregisters per E-Mail im PDF-Format zusenden lassen.
Sie können sich den von uns erhaltenen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.
Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Auskunftsarten:
1.
Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge auf.
3.
Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung, in der Regel bis ca. 2005-2007. Dieser Ausdruck ist demzufolge nicht mehr aktuell, denn er endet in jenen Jahren.
Sie erhalten diese Informationen online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Sie erhalten den Ausdruck in online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege, ebenso die Rechnung, denn Sie müssen hier keine Vorauszahlung leisten. Auf Wunsch erhalten Sie die Unterlagen auch per Briefpost.
Auftragsformular anschauen: Handelsregister-elektronisch
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