Handelsregisterauszug Niedersachsen

Handelsregisterauszug Niedersachsen

Handelsregisterauszug von den Handelsregistern in Niedersachsen. Hier sofort abrufbar!

Hier können Sie sofort von den regionalen Handelsregistern in Niedersachsen einen Handelsregisterauszug abrufen über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K. UG oder der deutschen Zweigniederlassungen einer Firma ausländischen Rechts (Ltd. s.r.o., Sarl etc.).
Dem Handelsregisterauszug von den Amtsgerichten in Niedersachsen können diese Angaben entnommen werden:

Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen) und der Tag der letzten Eintragung.

Der Handelsregisterauszug bzw. auch weitere Dokumente (z.B. eine Gesellschafterliste) werden Ihnen per e-mail im PDF-Format übermittelt, die Rechnung auf dem gleichen Wege. Anders aber bei beglaubigten Dokumenten, die können nur per Post verschickt werden. Dann sollte noch erwähnt werden, dass unserer Service für Sie generell kostenlos bleibt, wenn kein Dokument geliefert werden kann, egal weshalb.  Außerdem gehen Sie hier kein Abo an.

Noch ein Hinweis für den Fall, dass Sie einen Auszug mit Beglaubigung benötigen auf einem Handelsregisterauszug .

Die bisherige Unterscheidung von Handelsregisterauszügen in beglaubigter und in unbeglaubigter Form wurde vor einigen Jahren abgelöst durch diese Unterscheidung:

· amtlicher Ausdruck (entspricht der früheren beglaubigten Handelsregisterauszug) und
· Ausdruck oder Abdruck (entspricht der früheren unbeglaubigten Handelsregisterauszug)

Inhaltlich hat sich also nichts geändert, nur die Bezeichnungen. Weil wir gerade dabei sind, es gibt auch noch eine Unterscheidung bei den Auszügen selbst, egal ob beglaubigt oder unbeglaubigt. Dies ist einmal die aktuelle Variante, auf dieser finden Sie den Eintragungsstand zum Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Handelsregister. Frühere Angaben, also zwischenzeitlich gelöschte, die finden Sie darauf nicht. Wenn Sie aber genau diese Angaben einsehen möchten, dann sollten Sie die chronologische Variante wählen. Diese führt zwar alle Veränderungen auf, endet dann aber mit den aktuellen Angaben. Diese Auszugsform ist natürlich länger als die aktuelle, muss aber nicht. Es hängt davon ab, wie viele Änderungen es gab.

Auf dem nachfolgenden Bestellformular können Sie Ihre Auswahl treffen.

Handelsregisterauszug Niedersachsen

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