Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Traunstein

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Traunstein

Woher kann man ohne Anmeldung oder Registrierungen schnell einen Auszug aus dem Handelsregister vom Amtsgericht Traunstein erhalten?

“Ausdruck aus dem Handelsregister” so heiß jetzt der vormalige Handelsregisterauszug, nicht nur beim Amtsgericht Traunstein in Bayern, sondern generell. Aber keine Sorge: Die alten Begriffe sind nach wie vor gültig.

Wie kommen Sie an so eeinen Auszug? Sie könnten das Amtsgericht in Traunstein kontaktieren, postalisch oder Sie fahren hin. Das wäre ein Weg. Ein anderer Weg wäre es, Sie beaufttragen einen Dienstleister, der das für Sie erledigt. Das hat den Vorteil, dass diese vorab prüfen, ob das Amtsgericht Traunstein überhaupt zuständig ist. Denn in Bayern gibt es viele Handelregister.

Das bedeutet: So einen Auszug vom Handelsregister erhalten Sie hier von uns innerhalb von 2 Stunden im PDF-Format per email, falls Sie uns beauftragen und nicht unbedingt alles selbst regeln wollen. Schneller ginge es, wenn Sie die Option EXPRESS- Auftrag wählen, dann kommt der Handelsregisterauszug binnen Minuten. Auf die gleiche Art und Weise können auch noch weitere Dokumente aus dem Handelsregister bestellt werden: Gesellschafterlisten oder Gesellschaftsverträge.

Natürlich ist diese schnelle Liefgerung nur möglich bei unbeglaubigten Dokumente. Denn Beglaubigungen müssen beim Amtsgericht von Hand vorgenommen werden. Es müssen die entsprechenden Beglaubigungsmerkmale angebracht werden. Allerdings regelt das jedes Amtsgericht anders, manche Auszug sind unterschrieben, andere unterscheiden sich von der unbeglaubigten Version nur dadurch, dass darauf das Wörtchen “Amtlicher” Ausdruck oder Auszug zu finden ist.

Was können Sie mit dem Handelsregisterauszug machen ?

Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Traunstein dann bei sich abspeichern und bei Bedarf auch selbst ausdrucken so oft Sie wollen. Natürlich bleibt dabei das ursprüngliche Datum unverändert. Es gibt keine spezielle Gültigkeit von einem Handelsregisterauszug, aber mitunter Anforderungen, dass ein vorzulegender Auszug nicht älter als 4 Wochen sein darf, bei Versteigerungen sogar nur 1 Woche.

Den amtlich beglaubigten Auszug vom Amtsgericht Traunstein, den liefern wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. 6 Werktagen liefern, denn dieser liegt, wie schon angedeutet, nur in Papierform vor und muss daher per Brief zu Ihnen gelangen.
Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit einigen Jahren auch als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem als solchen bekannten “Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”. Amtlich steht also für beglaubigt.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug AG Traunstein

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