Handelsregister – Infos: Wie kommt man das ran?
Handelsregister – Diese Frage wird zu diesem Thema oft gestellt:
Wie bekomme ich schnell online Informationen über eine andere Firma aus dem Handelsregister?
Handelsregister gibt es in Deutschland viele. Sie sind angesiedelt bei den Registergerichten und als Faustregel gilt, dass der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K., UG) bestimmt, bei welchem Handelsregister die Eintragung vorgenommen wurde. Allerdings ist das nur die Regel. Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit wurden immer wieder Handelsregister zusammengelegt wurden und damit die Zuständigkeit verändert wurde. Je größer die Stadt, in welcher die Gesellschaft registriert wurde, je größer ist Ihre Chance, dass das betreffende Handelsregister auch in dieser Stadt geführt wird.
Erfolgt Ihre Antragstellung schriftlich, dann erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung. Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt.
Aber gerade wenn es schnell gehen muss, ist die Suche nach dem zuständigen Handelsregister belastend. Wenn Ihnen die Zeit und die Nerven fehlen, dem selbst nachzugehen, dann können Sie auch einen Online-Service beauftragen. Denn dort hat man in aller Regel die entsprechenden Online-Zugänge und Kenntnisse, um so etwas schnell und sicher zu erledigen.
Wie geht das?
Der Online-Service (siehe Link unten) klärt zunächst die Zuständigkeit und dann, ob es die gesuchte Firma auch gibt. Daher reicht es aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma, also den Namen eingeben und welche Informationen Sie überhaupt benötigen. Diese Auftragsarten sind übersichtlich und in gewisser Weise selbsterklärend aufgelistet und jeweils mit dem Preis versehen, so dass man einfach seine Wahl treffen kann.
Meist ist es so, dass man, wenn man eine gewisse zusammenfassende und übersichtliche Darstellung der vorhandenen Daten über die betreffende Firma wünscht, dass man dann mit einem “Handelsregisterauszug” gut beraten ist, denn dort sind alle relevanten Infos aufgeführt. Das sind z.B. erst einmal die genaue Schreibweise mit Anschrift, der Geschäftszweck und die handelnden Personen.
Allerdings sind die Gesellschafter, das sind die Eigentümer, bei Kapitalgesellschaften dort nicht aufgeführt, dazu müsste die Gesellschafterliste auch gleich mit angefordert werden. Anders ist das bei Personengesellschaften, dort sind die Gesellschafter mit aufgeführt.
Dann ist es auch gut zu wissen, dass ein Handelsregisterauszug in 3 Versionen (Details) abrufbar ist:
– aktuell (nur der heutige Stand und ohne bereits gelöschte Angaben)
– chronologisch (in Tabellenform mit den Veränderungen der letzten Jahre)
– historisch (Altangaben über die Gesellschaft, diese reichen nur bis. ca. 2005).
Und eine dieser Varianten erhält man entweder unbeglaubigt oder beglaubigt. Darüber sollte man sich vorher klar werden. Meist reicht die unbeglaubigte Version aus, zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten empfiehlt sich allerdings eine beglaubigte Version.
Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug online
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