Was ist ein „amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“?
Manchmal steht man vor der Frage: Ich benötige einen „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“ Woher bekomme ich den?
Zunächst einmal, diesen Begriff gibt es eigentlich nicht mehr, denn seit Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten, so ab ca. 2005 war dies der Fall, wird ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug nur noch als “amtlicher Ausdruck” aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist vielleicht etwas irreführend, denn auch ein „unbeglaubigter“ Handelsregisterauszug wird vom Registergericht ausgestellt und wäre daher ja eigentlich auch “amtlich”.
Gut, aber wo bekommt man den nun den Handelsregisterauszug her?
So einen „amtlichen Ausdruck“ aus dem Handelsregister, welches beim Registergericht geführt wird, kann man direkt dort bestellen beim zuständigen Registergericht, Was Sie vorab allerdings erst noch herausfinden müssen. Wenn das geschehen ist, dann müssen Sie die Gerichtsgebühren bezahlen, dann wiederum erhalten Sie den „amtlichen Ausdruck“. Übrigens kann auch jedes andere Dokument aus dem Handelsregister „amtlich“ gemacht werden, also beglaubigt werden. Das kann ein Gesellschaftsvertrag sein oder auch eine Gesellschafterliste.
Wie geht es am schnellsten?
Das hängt davon ab, wie weit das zuständige Registergericht von dem Ort entfernt ist, wo Sie sich gerade aufhalten. Wenn dies weiter weg ist, dann ist es vielleicht besser, Sie beauftragen einen Dienstleister, der das für Sie übernimmt. Hier bieten wir uns an, denn wir wissen, wie es am schnellsten geht.
Im Gegensatz zu einem unbeglaubigten Dokument, dauert es auch bei einem Dienstleister einige Tage, das „amtliche“ Dokument zu beschafften, denn dieses liegt nicht elektronisch vor, vielmehr muss dieser erst ausgefertigt und gesiegelt werden. Dann wird es (nur) per Post verschickt.
Neben einer einfachen Beglaubigung kann es auch erforderlich sein, dass Sie auch noch eine Apostille darauf benötigen. Wenn Sie sich fragen, was das ist ? Das ist eine Beglaubigung der Beglaubigung. Diese Prozedur geht auch das entsprechende Haager Abkommen zurück, bei dem die Beitrittsländer diese Vorgehensweise vereinbart haben. Wenn Sie wissen wollen, für welche Länder eine Apostille erforderlich bzw. nötig ist, dann schauen Sie sich diese Länderliste an.
Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dann sollten Sie diesem Link folgen:
„amtlichen“ Handelsregisterauszug anfordern
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