UBO-Register Niederlande (Transparenzregister)

UBO-Register Niederlande (Transparenzregister)

UBO-Register Niederlande (Ultimate Beneficial Owner)

Seit einiger Zeit werden in der EU sog. Transparenzregister geführt, so auch in den Niederlanden. Dort ist es das UBO-Register (Ultimate Beneficial Owner)

Welche Aufgabe hat das UBO-Register?

Es soll die Nutzung des niederländischen Finanzsystems für Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verhindert werden.

Seit dem 2020 sind viele Firmen, Stiftungen oder Organisationen in den Niederlanden verpflichtet, ihre UBO zu registrieren. Wenn eine Organisation ihre UBO nicht registriert, verstößt sie gegen das Gesetz. Die Steuerverwaltung der Niederlande prüft, ob gegen die Vorschriften verstoßen wird und kann bei Verletzung dieser Bestimmungen Geldstrafen verhängen.

Was genau sind UBO?

In diesem UBO-Register werden die Personen geführt, welche eine Organisation oder Firma kontrollieren bzw. besitzen. Konkret sind dabei die Personen gemeint, welche mehr als 25% der Anteile verfügen, weshalb die Anzahl von UBO in einer Gesellschaft oder Unternehmen nicht auf eine Person beschränkt ist.

Bestehende Firmen etc. mussten bis März 2022 die Registrierungen vornehmen bzw. ihre UBO anmelden. In den Niederlanden betraf dies ca. 1,5 Millionen Firmen. Alle neuen Firmen etc. müssen nun binnen 1 Woche diese Angaben an das UBO-Register einreichen.

Scheiden UBO aus der Firma aus oder fallen Sie unter die genannte Grenze von 25%, dann müssen diese UBO wieder abgemeldet werden.

Für welche Rechtsformen ist das UBO-Register Pflicht?

Hauptsächlich betrifft das diese Rechtsformen:

– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.)

– Aktiengesellschaft (N.V.)

–  europäischen SE

– Private und Aktiengesellschaften (BVS und NVS), die nicht an der Börse tätig sind

– Stiftungen (Stichtingen)

– Vereinigungen, voll geschäftsfähige und mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit

– Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (onderlinge waarborgmaatschappijen)

– Genossenschaften (Coöperaties), auch Europäische Genossenschaften (SCE)

– Allgemeine Partnerschaften (VOFS)

– professionelle Partnerschaften  (maatschappen)

– Kommanditgesellschaften (commanditaire vennootschappen)

– Reedereien (Rederijen)

– Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EESV), wenn Sitz in den NL

– ggf. auch Kirchen und Konfessionen

Wer hat keine UBO-Register-Pflicht?

– Einzelunternehmener (Eenmanszaken)

– Private und Aktiengesellschaften (BVS und NVS), die an der Börse tätig sind

– Eigentümergemeinschaften

– ausländische Rechtsformen, z.B. Ltd oder GmbH etc., wenn nur Zweigniederl. in den NL    

– juristische Personen des öffentlichen Rechts

– weitere Körperschaften, z.B. Höfe (Hofjes)

Wie erhalten Sie einen Auszug aus dem UBO-Register?

Das geht ganz einfach über das über den Link aufrufbare Bestellformular. Sie gehen dabei weder ein Abo ein noch Mitgliedschaften etc. Neben dem UBO-Register kann es nützlich sein, sich einen Einblick in die möglicherweise vorhandene Einbindung in eine Gruppenstruktur zu verschaffen. Das bedeutet, die Gesellschaft (meist B.V.) wird von andere Gesellschaften dominiert.

Wenn kein Auszug aus dem UBO-Register abgerufen werden kann, dann bleibt es kostenfrei für Sie.

Update: Seit dem 23. November 2022 sind die UBO-Daten nicht mehr öffentlich und es ist nicht mehr möglich, einen Auszug der Handelskammer aus dem UBO-Register anzufordern.
Der niederländische Finanzminister Kaag hat die Handelskammer aufgefordert, die Bereitstellung von Informationen aus dem UBO-Register mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Diese Entscheidung wurde als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs getroffen.

Das betrifft aktuell wohl alle europäischen Transparenzregister, aktuell auch das der Niederlande.

Transparenzregister Niederlande (UBO-Register)

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