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Tag: Transparenzregister

Transparenzregister Luxemburg („Registre des Bénéficiaires Effectifs (RBE)“ – Hier abrufen!

Transparenzregister Luxemburg („Registre des Bénéficiaires Effectifs (RBE)“ – Hier abrufen!

Auch in Luxemburg gibt es ein Transparenzregister, welches es zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Luxemburger Behörden möglich macht, die wirtschaftlichen Eigentümer eines Unternehmens festzustellen.  Ein Transparenzregister gibt es mittlerweile in allen EU-Ländern bzw. ist im Aufbau, z.B. auch in den Niederlanden.

Dieses Transparenzregister wird in Luxemburg unter dem Namen „Registre des Bénéficiaires Effectifs (RBE)“ geführt, teilweise ist es auch bekannt als UBO-Register (Ultimate Beneficial Owner).

Letztlich geht es darum, dass bei dem einzutragenden wirtschaftlichen Eigentümer alle die natürlichen Personen aufgeführt werden, die den Rechtsträger wirklich kontrollieren bzw. in deren Namen die Geschäfte abgewickelt werden, weil Sie über einen erheblichen Teil des Kapitals bzw. der Stimmanteile verfügen.

Wer muss sich im Transparenzregister von Luxemburg (RBE) eintragen?

  • Handelsgesellschaften (Sarl, SA etc.)
  • spezielle Kommanditgesellschaften (sociétés en commandite spéciale)
  • wirtschaftliche Interessengemeinschaften
  • europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
  • Zweigniederlassungen von Handelsgesellschaften, GbR, europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, die ausländischem Recht unterliegen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sociétés civiles)
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Vereinigungen ohne den Zweck einer Gewinnerzielung
  • landwirtschaftliche Genossenschaften
  • Renten- und Pensionsfondsvereinigungen (associations d’éparne-pension)
  • Stiftungen
  • gemeinsame Anlagefonds
  • öffentlich-rechtliche Anstalten des Staats und Gemeinden
  • sonstige juristische Personen und Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.

Wer muss sich nicht im Transparenzregister von Luxemburg (RBE) eintragen?

  • Natürliche Personen, z.B. Gewerbetreibende
  • Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (sociétés commerciales en participation), sonstige juristische Personen und Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist, sowie Arbeitsgemeinschaften (sociétés commerciales momentanées)

Wenn Sie einen Auszug aus dem Transparenzregister von Luxemburg wünschen bzw. weitere Dokumente aus dem Handelsrrgister, dann geht dies ganz einfach über den am Ende stehenden Link

Update: Seit dem 23. November 2022 sind die UBO-Daten nicht mehr öffentlich und es ist derzeit nicht mehr möglich, einen Auszug der Handelskammer aus dem UBO-Register anzufordern.
Der niederländische Finanzminister Kaag hat die Handelskammer aufgefordert, die Bereitstellung von Informationen aus dem UBO-Register mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Diese Entscheidung wurde als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs getroffen
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Handelsregisterauszug Luxemburg

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