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Tag: Landgericht

Eine Apostille vom Handelsregister / Registergericht abrufen.

Eine Apostille vom Handelsregister / Registergericht abrufen.

Manchmal benötigt man eine Apostille vom Handelsregister, was ist denn das eigentlich?

Unter einer Apostille ist ein Beglaubigungsvermerk auf einem bereits beglaubigten Handelsregisterauszug zu verstehen, also eine Art Beglaubigung einer Beglaubigung. Dieser Echtheitsnachweis ist dann notwendig, wenn der Handelsregisterauszug im Ausland verwendet werden soll. Dann reicht nämlich eine einfache Beglaubigung nicht aus.

Vorgehensweise: Zunächst wird ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug bei jeweiligen Registergericht bzw. Amtsgericht erstellt, dieser wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und ebenfalls gesiegelt. Dabei ist zu beachten, dass die Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Es muss sich um ein Mitgliedsland er entsprechenden Haager Konvention handeln. Hier finden Sie die Länderliste.

Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, also dann ab 36 EUR. Und natürlich verlängert sich die Bearbeitungszeit dadurch um einige Tage.

Wie läuft der Auftrag Handelsregisterauszug mit Apostille ab?

Kurz nachdem Sie das Auftragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie innerhalb von Sekunden eine automatisierte Auftragsbestätigung. Falls diese nicht kommt,   dann kontaktieren Sie uns bitte. Es könnte auch an einem Tippfehler in der übermittelten email-Adresse liegen. Wir prüfen, ob für das von Ihnen angegebene Land auch eine Apostille möglich ist. Wenn dies der Fall ist, dann erhalten Sie innerhalb der angegebenen Zeit die entsprechenden Dokumente. Wenn es Probleme gibt (z.B. wenn spezielles Beglaubigungsverfahren nötig), dann melden wir uns wieder bei Ihnen mit einer Lösung.

Übrigens kann nicht nur ein Handelsregisterauszug mit einer Apostille versehen werden, auch eine Gesellschafterliste oder ein Gesellschaftsvertrag kann in dieser Weise beglaubigt werden.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug

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