Eintragung im Handelsregister?

Eintragung im Handelsregister?

Ab wann muss ich mich denn mit meiner kleinen Firma ins Handelsregister eintragen?

Zunächst ist es gut für Sie zu wissen: Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt zunächst nur auf eigene Initiative. Eine Eintragung ohne eigenes Wissen und Zutun erfolgt nicht. Deshalb kann man sich den Grundsatz merken: Wer sich also fragt, ob er im Handelsregister geführt wird, der steht nicht drin.
Zur Eintragung besteht erst eine Notwendigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Ihr Unternehmen nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Das wäre der erste und häufigste Grund. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig in dieses Register eintragen lassen. Dann wäre das der Fall, wenn es sich um gewerblich tätiges Unternehmen handelt, denn Freiberuflicher können sich nicht in der Handelsregister eintragen. Sofern sich ein Unternehmen jedoch freiwillig in  eintragen lässt, so wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet.

Aber ab wann ist eine Eintragung in dieses Register für ein Unternehmen Pflicht?

Hierbei sind folgende Kriterien mittels Einzelfallprüfung heranzuziehen:
Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebes, die Anzahl der Arbeitnehmer, in Anspruch genommene Kredite, errichtete Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Firma, ein Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie das hier über dieses Formular prüfen lassen. Allerdings wird dann auch ein Auszug über den Eintrag in das Handelsregister abgerufen. Wenn Sie hingegen wirklich nur wissen wollen, ob es einen Eintrag gibt, dann kontaktieren Sie uns bitte  direkt.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug

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