Das Handelsregister in Österreich ist das Firmenbuch

Das Handelsregister in Österreich ist das Firmenbuch

Wer in Österreich das Handelsregister benutzen will, der muss wissen, dass in Österreich das Handelsregister Firmenbuch genannt wird. Deshalb ist ein schriftlicher Auszug dann auch als Firmenbuchauszug bezeichnet. Es sollte nicht verwechselt werden mit dem GISA.
Zunächst: Das Firmenbuch ist ein bei den Landesgerichten in Österreich geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. So die grundsätzliche Aufgabe.
Das Firmenbuch besteht aus einem Hauptbuch, dem eigentlichen Firmenbuch, in dem die Firmenbucheintragungen enthalten sind, und aus der Urkundensammlung. Das ist die Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, beisspielsweise den Gesellschaftsverträgen oder den Jahresabschlüssen bzw. Bilanzen.

In das Firmenbuch von Österreich werden die folgenden Rechtsträger eingetragen:

Einzelunternehmen
offene Gesellschaften
Kommanditgesellschaften
Aktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Sparkassen
Privatstiftungen
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
SE –  Europäische Gesellschaften

SCE – Europäische Genossenschaften
sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Firmenbuchnummer zugewiesen, welche aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht. Beispiel: FN 23455k

Welche Auszugsformen gibt es im Firmenbuch ?

Im Firmenbuch gibt es grundsätzlich 2 Auszugsformen: Einmal einen, in welchem auch die früheren, also “historischen” Angaben mit aufgeführt werden. Dieser Auszug ist vergleichbar einem chronologischen Handelsregisterauszug, wie man in vom deutschen Handelsregister kennt. Auch hier sind die gelöschten Passagen so durchgestrichen, so dass man diese noch lesen kann.

Und dann gibt es noch den einfachen Firmenbuchauszug, welcher dem aktuellen Handelsregisterauszug im deutschen Handelsregister stark ähnelt. Abgerufen werden können auch eingereichte Jahresabschlüsse, natürlich nur, wenn dies die Rechtsform erfordert (z.B. bei GmbH).

Ein Onlineabruf eines Firmenbuchauszuges über eine Gesellschaft etc. ist nur den bei den österreichischen Justizbehörden angemeldeten Dienstleistern möglich. Über diesen Service ist der Abruf eines Handelsregisterauszug Österreich möglich.

Sie müssen hier bei der Bestellung nicht mit einem versteckten Abo rechnen oder irgendeiner unerwünschten Mitgliedschaft. Sie müssen hier auch keine Vorauskasse leisten.

Hier können Sie sich das Auftragsformular ansehen:

Auftragsformular ansehen: Firmenbuchauszug Österreich

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