Was genau ist mit einem “Abdruck aus dem Handelsregister” gemeint?

Was genau ist mit einem “Abdruck aus dem Handelsregister” gemeint?

Abdruck aus dem Handelsregister, was ist das genau?

Wenn Sie auf der Suche nach einem schriftlichen Beleg oder Dokument darüber, dass eine Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, suchen, dann wird das hier erläutert.

In diesem Falle sollten Sie nach einem “Abdruck” oder auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” verlangen. Von so einem schriftlichen Abdruck aus dem Handelsregister gibt es zunächst einmal die 3 folgenden Arten:

1. “Aktueller Abdruck aus dem Handelsregister”: Auf diesem finden Sie einen Überblick über alle am Tag des Abrufes gültigen Eintragungen, aber keine gelöschten Daten.
2. “Chronologischer Abdruck aus dem Handelsregister”: Dieser zeigt alle Daten der letzten Jahre in Tabellenform und endet mit dem aktuellen (heutigen) Eintragungsstand.
3. “Historischer Abdruck aus dem Handelsregister”: Dieser Abdruck endet mit seinen Angaben ca. im Jahre 2005 und wurde seitdem nicht mehr weitergeführt.

Welche Angaben gehen aus einem Abdruck aus dem Handelsregister hervor?

Firma (= Name des Unternehmens), Rechtsform, Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft. Dann werden die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), aufgeführt. Dann schließlich noch die Höhe des Haftungskapitals und der Tag der letzten Eintragung.

Wo bekommt man so einen schriftlichen Abdruck aus dem Handelsregister her?

Über den Link unten, denn dort wird Ihnen schon innerhalb weniger Minuten ein Abdruck über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) übermittelt. Dies geschieht online und im Original vom Amtsgericht.  Hier  bekommen Sie diesen Abdruck also auf elektronischem Wege im PDF-Format, so dass Sie diesen dann leicht auf Ihrem Computer abspeichern und sich selbst ausdrucken können.

Sie erhalten den Abdruck online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung, versteckte Kosten auch ohne Vorkasse. Damit gehen Sie hier auch kein Abo ein. Sie erhalten die Rechnung zusammen mit dem Abdruck und haben dann 2 Wochen Zeit, diese zu bezahlen.

Welche Dokumenten können Sie hier noch erhalten?

Hier bekommen Sie auch beglaubigte Dokumente, denn jedes Dokument aus dem Handelsregister kann auch beglaubigt werden. Meist ist das ein “amtlich beglaubigter Abdruck” oder auch Kopien aus der Registerakte, etwa von Gesellschafterverträge, Verschmelzungen oder Insolvenzverfahren. All diese können Sie auch beglaubigt erhalten und, falls die Dokument im Ausland vorgelegt werden sollen, auch mit Apostille. Ebenso können Sie hier Gesellschafterlisten bekommen, auch diese in beglaubigter Form.

Auf dem nachfolgenden Auftragsformular finden Sie alle notwendigen Angaben, um einen Handelsregisterabdruck zu erhalten:

Abdruck Handelsregister

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