Einen Auszug vom Registergericht bestellen, wo geht das?
Woher bekommt man schnell an einen Auszug vom Registergericht? Bei den Registergerichten, die sich bei den regionalen Amtsgerichten befinden, werden verschiedene Register geführt:
Handelsregister (Partnerschaftsregisterauszug)
Vereinsregister (Vereinsregisterauszug)
Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterauszug)
Partnerschaftsregister (Partnerschaftsregisterauszug)
Und wie und wo kann man einen schriftlichen Auszug vom Registergericht dort bestellen?
Das geht hier, denn wir liefern Ihnen innerhalb kurzer Zeit, je nach Auftragsart, also schon innerhalb von 5-60 min. einen Auszug vom Eintrag einer Firma, eines Vereins, einer Genossenschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft.
Noch ein Wort zum Handelsregister: Ist dort jede Firma eingetragen? Leider Nein, denn unter Firma ist eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) zu verstehen. Deshalb sind Selbstständige oder Gewerbetreibenden oder gar Freiberufler dort nicht geführt.
Wie läuft die Bestellung ab?
Den Auszug aus dem Registergericht erhalten Sie elektronisch per email. Aus dem Auszug geht neben der Firma, also dem “Namen” des Unternehmens, Vereins, Genossenschaft auch der Sitz (Adresse) und der Geschäftsgegenstand der Gesellschaft hervor. Weitere Informationen auf dem Auszug aus dem Registergericht, abhängig von der Art des Registers: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung. Bei Bedarf rufen wir für Sie auch einen amtlich beglaubigten Auszug vom Registergericht ab, z.B. aus dem Handelsregister zu den Gesellschaftern etc., was dann eine Gesellschafterliste einer GmbH wäre.
Den Auszug aus dem Registergericht bekommen Sie bei uns ohne Registrierung oder Mitgliedschaft und ohne dabei irgendein verstecktes Abo einzugehen.
Für die Bestellung eines Registerauszuges füllen Sie nun bitte die nachfolgenden Felder aus:
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