Auskunft Handelsregister München

Auskunft Handelsregister München

Woher bekommt man schnell Auskunft aus dem Handelsregister in München?

Wenn man gezielt nach einer Auskunft aus dem Handelsregister in München sucht, dann sollten Sie wissen, dass Sie diese Auskunft beim dortigen Registergericht einholen müssen.

Eine schriftliche Auskunft vom dort wird gewohnheitsmäßig als Handelsregisterauszug bezeichnet. Das ist nicht nur in München so, sondern auch bei den anderen Handelsregistern in Deutschland.
Allerdings ab ca. 2005, dem Jahr der Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung, wird der Handelsregisterauszug beim Amtsgericht auch als “Ausdruck aus dem Handelsregister” bezeichnet. Gelegentlich findet man auch die Bezeichnung “Abdruck Handelsregister”. Das ist verschieden, je nach Bundesland.

Aber halten wir uns nicht damit auf. Diesen Ausdruck aus München können Sie hier bei uns binnen 1 Stunde erhalten, per email im PDF-Format. Das betrifft die unbeglaubigte Auskunft. Eine Gesellschafterliste kann in der Regel innerhalb von ganz kurzer Zeit geliefert werden.

Wieso kostet die Auskunft aus dem Handelsregister etwas ?

Sie werden vielleicht einwenden, dass das Handelsregister doch von jedermann eingesehen werden kann, wie ist das jetzt eine Dienstleistung? Da haben Sie vollkommen recht, die Einsichtnahme ist kostenlos. Bei den meisten Gerichten gibt es Einsichtszimmer und dort meist auch einen Publikumscomputer. Wenn das nicht ausreicht, dann wird die Registerakte geholt. Aber sobald sie einen Auszug aus diesen Unterlagen wünschen, also eine schriftliche Auskunft, dann erzeugt das sofort Gerichtsgebühren.

Hier kommen wir ins Spiel. Wenn Sie sich nicht um alles selbst kümmern wollen, dann erledigen wir das für Sie und besorgen die gewünschen Dokument. Beispielweise einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München, den können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss an Sie per Briefpost verschickt werden. Dazu noch der Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Registergericht München wird auch als amtliche Auskunft bzw. amtlicher Abdruck oder Ausdruck bezeichnet.

Auftragsformular:  Auskunft Handelsregister München

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