Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug

Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug

Wohin wende ich mich, wenn ich einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötige?

Ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug ist ein Ausdruck der beim Handelsregister vermerkten Daten über eine Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH). Dieser Auszug wird auf Wunsch auch beim Amtsgericht beglaubigt, ein Notar ist dafür nicht erforderlich.
Man benötigt so einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug zur Vorlage bei anderen Behörden (z.B. Kfz-Zulassungsstelle), bei Banken und Versicherungen oder aber auch für ein anderes Gericht. Manchmal ist es nicht ganz klar, ob man wirklich einen beglaubigten Auszug benötigt, dann sollte dies vorher geklärt werden, denn einen erteilten unbeglaubigten Handelsregisterauszug nachträglich noch zu beglaubigen, wird seitens der Amtsgerichte meist abgelehnt.

Wie gelangt man am einfachsten an einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?

Am einfachsten ist es sicherlich, wenn Sie mit der Dokumentenbeschaffung jemanden beauftragen, der dies täglich macht und sich auskennt. Dazu finden Sie im Internet zahlreichen Anbieter. Diese untescheiden sich eigentlich nur noch im Preis und der Schnelligkeit der Bearbeitung, wenn man einmal von Dienstleistern absieht, die darauf nicht spezialisiert sind. Das betrifft eigentlich alles Dokumente, wie man diese beim Handelsregister bekommen kann, auch z.b. eine Gesellschafterliste.
Selbst zum Amtsgericht zu fahren und sich durchzufragen, das kann auch ein einfacher Weg sein. Für die meisten ist er es aber nicht, denn das kostet meist sehr viel Zeit und auch Geduld.

Über den Link am Ende des Textes können Sie nun ganz leicht einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug bestellen. Innerhalb von ca. ca. 5 Tagen wird Ihnen ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG etc. abgerufen. Diese kommen immer per Briefpost. Dieser Übertragungsweg ist deshalb nötig, weil der Auszug aufgrund der Siegelung nicht elektronisch zur Verfügung steht.

Welche Angaben finden man auf einem Handelsregisterauszug?

Hier gibt es keine Unterschiede zwischen beglaubigt oder unbeglaubigt. Aus einem Handelsregisterauszug geht hervor: Firma (Gegenstand + Sitz bzw. Anschrift), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug bekommen Sie über den Link unten ohne Anmeldung, Mitgliedschaft, Zwangsabo oder versteckte Kosten.
Ihr Vorteil: Sie müssen nicht vorab bezahlen, denn sie zahlen erst nach Erhalt des amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges.

Dazu noch ein Tipp: Die bisherige Unterscheidung von Handelsregisterauszügen in beglaubigte und unbeglaubigte Form wurde abgelöst durch die Unterscheidung in einen

· amtlichen Ausdruck (entspricht der früheren beglaubigten Registerauszug)
· Ausdruck (entspricht der früheren einfachen Registerauszug)

Das Wörtchen “beglaubigt” muss deshalb auf einem amtlich beglaubigten Auszug nicht mehr zu finden sein, hier geht es nur noch um das Wörtchen “amtlich”. Aber einige Amtsgerichte verwenden auch noch die Bezeichnung “beglaubigter” Auszug aus dem Handelsregister.

Bitte nutzen Sie nun dieses Formular für Ihre Bestellung:

amtl. beglaubigter Handelsregisterauszug

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