Aktueller, chronologischer oder historischer Ausdruck vom Handelsregister – Unterschiede
Ein Ausdruck aus dem Handelsregister? Welche Arten bzw. Unterschiede gibt es da?
Beim Handelsregister, welches bei den Registergerichten des jeweiligen Amtsgerichtes geführt wird, kann man einen Ausdruck aus dem Handelsregister bestellen bzw. sich dort gegen Gebühren ausdrucken lassen. Bisher hießen diese Ausdrucke “Handelsregisterauszug”, nun aber sind seit einigen Jahren die offiziellen Bezeichnungen und Beschreibungen wie folgt geändert, ohne dass allerdings die alten Begriffe verdrängt wären:
Dieser Ausdruck gibt nur die (zum Zeitpunkt der Erteilung) aktuellen Eintragungen wieder.
Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und frühere gelöschte Eintragungen seit der Umschreibung in das elektronische Register.
Dieser Ausdruck zeigt alle vor der Umschreibung in das elektronische Register erfolgten (und durch die Umschreibung gelöschten) Eintragungen im Bildformat. Diese Eintragungen enden in der Regel ca. 2006.
Es gibt noch eine weitere Unterscheidung: Die bisherige Unterscheidung von Dokumenten in beglaubigter oder in unbeglaubigter Form wurde abgelöst durch diese Unterscheidung:
· amtlicher Ausdruck (entspricht dem früheren beglaubigten Registerauszug) und
· Ausdruck (entspricht der früheren, einfachen Registerauszug).
Das Wort “amtlich” steht also für beglaubigt.
Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, wenn Sie Zeit haben das Amtsgericht / Handelsregister anzuschreiben und dann auf Antwort zu warten bzw. gleich selbst dorthin zu fahren. Das betrifft einen “amtlichen Ausdruck Handelsregister” als auch einen bloßen “Ausdruck Handelsregister”.
Wie kommt man an diese Dokumente?
Wie gesagt, man kann es selbst erledigen. Man muss dafür nur das zuständige Registergericht herausbekommen, dann Kontakt aufnehmen, die Zahlung der Gerichtskosten abklären (vorab oder per späterer Kostenrechnung) und, wenn man nicht alles persönlich vor Ort erledigt, auch etwas Zeit einkalkulieren.
Wer aber schnell einen Ausdruck aus den Handelsregister benötigt, z.B. schon innerhalb von wenigen Minuten per email, der muss sich an einen der gewerbliche Onlinedienste wenden, welche natürlich teurer sind als wenn man es selbst erledigt. “Amtliche (=beglaubigt) Ausdrucke” sind natürlich nicht innerhalb von Minuten lieferbar, denn diese müssen erst beim Registergericht erteilt werden und liegen auch nur physisch vor, also in Papierform. Hier kommt also nur der Postweg in Betracht
Wenn Sie sich für diese Dienstleistung interessieren, dann können Sie sich auf dem nachfolgenden Auftragsformular über die Konditionen erkundigen. Neben den üblichen Ausdrucken aus den Handelsregister sind auch der Abruf von Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträgen möglich, auch einen Jahresabschluss. Und, was auch wichtig ist: Sie gehen hier kein Abo ein oder müssen mit versteckten Kosten rechnen. Es bleibt auch kostenfrei, wenn kein Auszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister geliefert werden kann.
Auftragsformular anschauen: Ausdruck vom Handelsregister
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