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Aktueller Handelsregisterauszug – hier abrufen!

Aktueller Handelsregisterauszug – hier abrufen!

Was ist ein aktueller Handelsregisterauszug und was sind die Besonderheiten?

Der typische aktuelle Handelsregisterauszug hat in fast allen Bundesländern das gleiche Aussehen: Im Hochformat stehend, hat er im oberen Bereich eine Art Briefkopf im Tabellenform. Nur in Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg weist er dazu im Gegensatz keinerlei Umrahmung im Kopfbereich auf, was den aktuellen Auszügen aus diesen Bundesländern etwas den Charakter des Offiziellen nimmt. Aber das ist eben nicht zu ändern. Gleich ist aber, dass im oberen Teil immer das Handelsregister aufgeführt ist, ebenso die Handelsregisternummer und der Tag des Abrufes.

Abdruck – Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes (Datum des Abrufes).

Unabhängig von der äußeren Gestaltung enthält ein aktueller Handelsregisterauszug immer diese Informationen, allerdings in Abhängigkeit von der Rechtsform. So gibt es beispielweise bei einer GmbH keine Kommanditisten. Bei mancher Rechtsform findet man die Gesellschafter mit auf dem Auszug, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften. Hier benötigt man die separate Gesellschafterliste (bei GmbH).

Firma (Firmenname)
Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen und deren Anschrift
Geschäftsgegenstand des Unternehmens
vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Prokuristen)
Rechtsform des Unternehmens (GmbH, OHG, KG etc.)
Grund- oder Stammkapital
Kommanditisten
zuständiges Registergericht
Handelsregisternummer (beginnt mit HRB bzw. HRA)
Anzahl der bisherigen Eintragungen
Sonstige Rechtsverhältnisse
Tag der letzten Eintragung

Wann ist der aktuelle Ausdruck bzw. die beste Version beim Abruf?

Ein aktueller Handelsregisterauszug ist also genau die richtige Wahl, wenn man die grundlegenden Angaben über die Firma exakt zum Zeitpunkt des Abrufes schriftlich fixiert haben möchte. Das bedeutet, dass man frühere Angaben darauf nicht erkennen kann. Wenn zum Beispiel der langjährige Geschäftsführer erst vor wenigen Tagen abberufen wurde, können Sie das dort nicht mehr darauf erkennen. Ebenso wenig, ob es in der Vergangenheit bereits einmal ein Insolvenzverfahren gab.
Wenn Sie diese Angaben jedoch benötigen bzw. wissen möchten, dann sollten Sie sich für einen chronologischen Auszug entscheiden, denn der führt genau diese Veränderungen in den letzten Jahren auf und endet mit den aktuellen Angaben. Auf dem Auftragsformular, erreichbar über den Link unten, können anstatt eines aktuellen Handelsregisterauszuges auch einen chronologischen bestellen.

Unabhängig davon, ob Sie einen aktuellen oder einen chronologischen Auszug wünschen, dieser ist in 2 Formen erhältlich: beglaubigt oder unbeglaubigt. Der Inhalt bleibt dabei gleich, jedoch sind die Gebühren unterschiedlich (beglaubigt ist wesentlich teurer) und auch die Lieferzeit. Denn ein unbeglaubigter aktueller Handelsregisterauszug kann sofort online abgerufen werden, während der beglaubigte erst beim Registergericht beglaubigt werden muss, danach wird er per Post verschickt. Diese Bearbeitungszeit sollte man einplanen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn eine Überbeglaubigung erforderlich (Apostille). Das ist dann der Fall, wenn der Auszug aus dem Handelsregister im Ausland eingesetzt werden soll. Allerdings gibt es hierbei eine Reihe von Dingen zu beachten.

Wenn Sie jetzt einen aktuellen Handelsregisterauszug bestellten wollen, dann sollten Sie sich diesen Link anschauen:

aktueller Handelsregisterauszug

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