Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt – hier bestellen!

Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt – hier bestellen!

Wenn man einen Handelsregisterauszug irgendwo vorlegen möchte, dann reicht zwar meist ein unbeglaubigter aus, aber hin und wieder muss es ein beglaubigter Auszug sein. Im Gegensatz zu einem unbeglaubigten Handelsregisterauszug kann der beglaubigte nicht sofort geliefert werden, da dieser beim Registergericht erst ausgefertigt werden muss. Er liegt also nur in physischer Form vor und ist nicht online verfügbar.

Wie schnell kann ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug geliefert werden?

Innerhalb von ca. 2-5 Tagen liefern wir einen Auszug, amtlich beglaubigt, über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt) im Original vom Amtsgericht, wo auch die Beglaubigung erfolgt.

Sie bekommen diesen beglaubigten Auszug per Briefpost zugeschickt, da er, wie gesagt, nur in Papierform vorliegt. Die äußere Form des Auszug variiert von Bundesland zu Bundesland. Manche sind sehr schlicht ausgeführt, hier ist der Unterschied zum unbeglaubigten nur durch die Bezeichnung “amtlicher” Auszug auszumachen. Andere, wie zum Beispiel die aus München, sind auf amtlichem Papier und oftmal auch noch mit einer Ringöse ausgefertigt.

Welche Angaben gehen aus dem amtlich beglaubigten Auszug hervor?

Firma (Name), Geschäftsgegenstand, Anschrift, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen) und die Höhe des Stammkapital.

Das sind die gleichen Angaben wie bei einem unbeglaubigten Auszug, der Unterschied besteht nur im Umfang des Auszuges, also aktuell oder chronologisch.

Der aktuelle Auszug, dieser enthält nur die tagesaktuellen Angaben, was in der Regel vollkommen ausreichend ist, wenn man den Auszug irgndwo vorlegen möchte. Ein chronologischer Handelsregisterauszug hingegen empfiehlt sich dann, wenn man auch die Veränderungen bzw. Löschungen der letzten Jahre aufgeführt haben möchte.  Das schafft einen guten Überblick über die Bewegungen der Firma. Dieser Auszug ist auch dann wichtig, wenn man eine frühere Firmierung belegen möchte. Diese gelöschten Teile erkennen Sie daran, dass diese rot unterstrichen sind.

Den Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt, bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Sie gehen hier auch kein verstecktes Abo ein.
Ob Sie einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dies müssten Sie vorab klären, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an. Hier gibt es weitere Infos zum Thema bzw. hier können Sie gleich bestellten:

Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt

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