Vom Handelsregister einen Auszug

Vom Handelsregister einen Auszug

Zügig vom Handelsregister einen Auszug bekommen, wo geht das?

Da sind Sie hier schon richtig, denn wir liefern Ihnen innerhalb kurzer Zeit. Das kann, je nach gewählter Auftragsart, schon innerhalb von 5-60 min. sein.

Sie fragen sich jetzt: Was wird geliefert? Und zwar einen Auszug vom Eintrag einer Firma beim Registergericht. Über jede Firma? Nein, unter Firma ist zu verstehen eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland). Selbstständige oder Gewerbetreibende oder gar Freiberufler sind dort nicht geführt.

Was Informationen erhält man denn aus dem Handelsregister ?

Den Auszug aus dem Handelsregister erhalten Sie elektronisch per email. Aus diesem Auszug a geht neben der Firma, also dem “Namen” des Unternehmens auch der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft hervor. Weitere Informationen auf dem Auszug aus dem Handelsregister: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.

Gibt es auch Auskünfte in beglaubigter Form?

Den schriftlichen Auszug bzw. Ausdruck bekommen Sie bei uns ohne Registrierung oder Mitgliedschaft.  Bei Bedarf rufen wir für Sie auch einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister ab, ebenso Angaben zu den Gesellschaftern, in der Regel als Gesellschafterliste.

Alle genannten Dokumente gibt es einmal in ihrer unbeglaubigten Form. Diese liegen dann im  PDF-Format vor, welches es möglich macht, diese sofort per email zu übersenden. Anders ist das bei beglaubigten Dokumenten. Alle vom Handelsregister erhältlichen Dokumente sind auch in beglaubigter Form erhältlich. Es ist auch möglich, alle beglaubigten Dokumente mit einer Apostille zu versehen. Das ist dann nötig, wenn die Dokumente im Ausland benutzt werden sollen.

Formular für den Auszug: Handelsregisterauszug

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