Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Köln

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Köln

Für die Beschaffung von einem Handelsregisterauszug aus Köln ist das Handelsregister Köln zuständig. Sie finden es hier:

Amtsgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

Und wie kann man von dort schnell einen Handelsregisterauszug aus NRW erhalten? Das gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder Sie nehmen selbst Kontakt auf, fahre z.B. selbst hin oder schreiben das Amtsgericht an.

Aber wenn es das schneller mit dem Handelsregisterauszug ?

Dafür gibt es die nachfolgenden Möglichkeiten. Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Köln, auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, erhalten Sie hier von uns (siehe Link unten) innerhalb von 2 Stunde im PDF-Format per email, falls Sie, wie gesagt, nicht selbst zum Amtsgericht Köln gehen bzw. oder zu diesem Amtsgericht selbst Kontakt aufnehmen möchten. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Köln dann bei sich speichern und selbst ausdrucken.  Hinweis: Bei unbeglaubigten Handelsregisterauszügen erhalten Sie diesen per  EXPRESS-Auftrag noch schneller: Innerhalb von 30 min wird Ihnen geliefert.

Noch ein paar allgemeine Informationen zum Handelsregister: Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert. An der Registernummer können Sie erkennen, in welcher Abteilung die Firma geführt wird.

2 Abteilungen im Handelsregister

In die Abteilung A (HRA) werden meist Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
In die Abteilung B (HRB) sind werden Kapitalgesellschaften (GmbH etc.) und Aktiengesellschaften -AG- eingetragen.

Aus einer dieser Abteilungen können wir Ihnen also einen schriftlichen Auszug abrufen. Die schnelle Lieferung, teilwiese schon binnen Minuten, kann natürlich nur für einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug gelten, der auch online übermittelt werden kannn. Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Köln hingegen, den können wir Ihnen nur von innerhalb von ca. 5 Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und kann daher per Brief zu Ihnen gelangen.
Zu dieser Form noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit einigen Jahren auch als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem als solchen bekannten “Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”. Auf dem Papierauszug finden Sie aber nur die Bezeichnung “Amtlicher Ausdruck”.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns. Ansonsten erklärt sich das meiste auch über das Auftragsformular:

Auftragsformular: Handelsregisterauszug AG Köln

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