Ich brauche einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt Main. Woher bekomme ich den?

Ich brauche einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt Main. Woher bekomme ich den?

Woher bekommt man schnell einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht bzw. dem Handelsregister in Frankfurt am Main?

Da ist die erste Möglichkeit, das Amtsgericht anschreiben:

Amtsgericht Frankfurt am Main
– Handelsregister
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt am Main

Das Amtsgericht wird Ihnen dann antworten mit der Aufforderung, die Gebühren im Voraus zahlen, schließlich, nach Zahlungseingang, erhalten Sie dann den Auszug per Post zugeschickt. Das dauert natürlich, und es dauert noch länger, wenn das AG Frankfurt am Main gar nicht zuständig ist, sondern eines der anderen Handelsregister in Hessen.

Da gibt es einen schnelleren und auch sicheren Weg zu einem Handelsregisteauszug ?

Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt am Main, auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, den erhalten Sie über den Link unten schon innerhalb von 2 Stunden nach dem Abschicken Ihrer Bestellung. So können Sie sich den Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt am Main einfach selbst ausdrucken. Und auf dem gleichem Wege erhalten Sie die Rechnung. Es ist übrigens genauso wenn Sie eine Gesellschafterliste anfordern oder einen eingereichten Jahresabschluss einer Firma.  Sie gehen damit kein Risiko durch Vorauskasse ein. Denn Sie bezahlen nur, was Sie auch erhalten. Keine versteckten Mehrkosten.

Ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug möglich ?

Den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt am Main hingegen, der kann wegen der vorhandenen Siegelung nur per Brief verschickt werden, allerdings muss diese Sieglung erst angefertigt werden beim Amtsgericht, was alles einige Tage dauert. Im Durchschnitt sind dies 6 Tage. Es können auch die oben genannten Dokumente mit einer Beglaubigung versehen werden.

Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei den Amtsgerichten seit dem Jahre 2005, mit der Einführung der elektronischen Registerführung, als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist jedoch identisch mit dem bisherigen Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug, da ist nur eine neue Bezeichnung bei den Amtsgerichten.

Hier können Sie das Bestellformular anschauen für das AG Frankfurt Main / Hessen:

Handelsregisterauszug AG Frankfurt M.

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