Handelsregisterauszug kostenfrei bestellen?
Oft wird hier die Frage an uns gerichtet, ob man einen Handelsregisterauszug auch kostenfrei erhalten könne, schließlich sei die Einsicht in das Handelsregister bei den Registergerichten ja kostenlos. Das stimmt, die Einsicht ist kostenfrei.
Aber wenn damit ein offizieller Handelsregisterauszug vom Amtsgericht gemeint ist, dann muss diese Frage eindeutig mit Nein beantwortet werden. Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht / Handelsregister ausgegeben, dort, wo auch die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat. Es stimmt zwar, dass das Handelsregister von jedermannn eingesehen werden kann, es ist ein öffentliches Register, aber nur die Einsichtnahme oder auch mündliche Auskunft aus dem Handelsregister sind kostenfrei. Wenn man beim Amtsgericht einen Auszug aus dem Handelsregister mitnehmen möchte, dann entstehen auch sofort Gerichtskosten. Bei einen unbeglaubigten Auszug sind dies 10 EUR, bei einem amtlich beglaubigten Auszug 20 EUR.
Das bedeutet alles natürlich auch einen gewissen Rechercheaufwand für Sie. Wenn Sie nur einmal einen Handelsregisterauszug benötigen, dann ist dies eher zu zeitaufwendig und eigentlich unnötig. Sie können einen Handelsregisterauszug allerdings auch online über verschiedene gewerbeliche Anbieter im Internet bestellen. Über diesen Link z.B. können Sie das Bestellformular aufrufen, nämlich unseres.
Wie läuft die Bestellung ab?
Wenn Sie das Auftragsformular für einen Handelsregisterauszug oder eine Gesellschafterliste ausgefüllt und abgeschickt haben, dann erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Auftragsbestätigung. Falls nicht, dann haben Sie sich wohl bei Ihrer eigenen email-Adresse vertippt. Oder es liegt der eher seltene Fall einer techn. Störung vor. In beiden Fällen sollten Sie uns kontaktieren.
Falls das nicht der Fall ist, dann werden Sie erst wieder von uns hören, wenn wir Ihnen die bestellten Dokumente liefern. Die Rechnung kommt immer zusammen mit den Dokumenten.
Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass Sie hier ein Abo eingehen oder in eine sonstige Falle tappen. Das wird nicht der Fall sein. Sie bestellen, und Sie bekommen den Auszug aus dem Handelsregister zusammen mit der Rechnung. Dann haben Sie Zeit, diese innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Das war es, danach werden Sei nichts mehr von uns hören.
Auftragsformular: Handelsregisterauszug
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