Gesellschafterliste vom Amtsgericht – Welche Angaben muss Sie enthalten?

Gesellschafterliste vom Amtsgericht – Welche Angaben muss Sie enthalten?

Amtsgericht - GesellschafterlisteWoher bekomme ich schnell eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht?

Die Gesellschafterliste bekommen Sie vom Amtsgericht / Handelsregister, dort wo die betreffende Gesellschaft ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern. Zu beachten ist dabei, dass die letzte vorliegenden Liste auch immer die gültige ist, egal wie alt diese ist.

Welche Angaben muss eine Gesellschafterliste enthalten?

Diese Liste muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort bzw. Sitz der Gesellschafter sowie die Nennbeträge und die laufenden Nummern der von einem jeden Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile enthalten.
Die Liste ist außerdem von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigter Zahl persönlich zu unterschreiben.

Die eigene Liste der Gesellschafter muss ein Unternehmen übrigens in elektronischer Form einreichen, also über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und auch über einen Notar. Die Einreichung in Papierform direkt an das Amtsgericht / Handelsregister ist nicht mehr zulässig.

Wenn Sie die Gesellschafterliste eines Unternehmens benötigen aber nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen schon binnen weniger Minuten eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten Liste. Natürlich kann diese auch beglaubigt werden, sogar mit einer Apostille versehen werden, falls sie im Ausland genutzt werden soll. Natürlich bedeutet das dann einige Tage Bearbeitungszeit.
Dabei gibt es aber eine kleine Einschränkung: Sollte es bei der Liste der Gesellschaft seit 2007 keine Veränderung gegeben haben, dann müssen diese Altangaben beim Amtsgericht der entsprechenden Registerakte zur Gesellschaft entnommen werden, was dann eine Bearbeitungszeit von einigen Tagen erfordert.

Auftragsformular: Gesellschafterliste

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