Wo kann ich einen “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister bestellen?

Wo kann ich einen “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister bestellen?

Sie sollen bei einer Behörden einen “amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister” über Ihr Unternehmen vorlegen und und Sie fragen sich, wo Sie diesen herbekommen bzw. bestellen können?

Dazu zunächst ein Hinweis:

Gemeint ist damit ein sog. “amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug”, so die frühere Bezeichnung, denn seit Einführung des elektronischen Handelsregisters wurde einige Begriffe geändert. Aus dem amtlich beglaubigten Ausdruck ist nunmehr der “amtliche Ausdruck” geworden.

Der “normale”, also der unbeglaubigte Handelsregisterauszug ist hingegen nun der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die älteren Begriffe sind zwar nach wie vor üblich, aber es ist gut zu wissen, dass man den alten Begriff dann auf dem Auszug nicht mehr findet. Aber nach wie vor kann man mit beiden Begriffen arbeiten. Entscheidend ist jedoch immer, ob der Handelsregisterauszug beglaubigt sein soll oder nicht. Bis auf das Siegel und die hin und wieder zu findende Unterschrift eines Gerichtsangestellten besteht kein inhaltlicher Unterschied. Der Unterschied ist ein finanzieller, weil bei einem amtlichen Ausdruck doppelt so hohe Gerichtsgebühren anfallen.

Was noch zu beachten ist bei beglaubigten Auszügen aus dem Handelsregister.

Aber es sind bei weitem nicht alle Begriffe verändert worden. Gesellschafterlisten oder Gesellschaftsverträge werden noch genauso bezeichnet wie Jahresabschlüsse. Generell können auch alle Dokumente mit einer Beglaubigung versehen werden. Oft kann man diese beglaubigten Dokumente kaum unterscheiden von den unbeglaubigten. Hier muss man nach den Wort “amtlich” schauen. Bei manchen Amtsgerichten werden die beglaubigten Dokumente noch auf einer Art Sicherheitspapier ausgedruckt. Andere Amtsgerichten bringen gar keine Stempel mehr an und heften die losen Seiten nicht mehr zusammen. Es gibt also kein einheitliches Aussehen. Dazu kommt noch bei Handelsregisterauszügen, dass man zwischen der aktuellen und der chronologischen  Form wählen kann.

Es gibt 2 Wege an einen amtlichen Ausdruck zu kommen: Entweder Sie suchen selbst den Kontakt mit dem zuständigen Handelsregister (Welches ist zuständig?) oder Sie nutzen diesen Link, wenn Sie jetzt einen “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister bestellen wollen:

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

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