Amtlicher Auszug aus dem Handelsregister

Amtlicher Auszug aus dem Handelsregister

Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bisherigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Der „Ausdruck“ hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden viele Begriff benutzt, angefangen von „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem Handelsregister“ bis hin zum „Auskunft aus dem Handelsregister“.

Entscheidend ist jedoch, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Auszug aus dem Handelsregister gefragt ist. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Auszug, denn diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken). Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, ein amtlicher Ausdruck erfordert Beglaubigungsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Der Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister, den müssen wir erste beim Registergericht bestellen. Nach wenigen Tagen liegt der dann in Papierform vor, denn eine elektronische  Beglaubigung gibt es nicht.
Der „Aktuelle Auszug“ ist also unbeglaubigt und kann von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden kann. Inhaltlich unterscheidet sich der „Amtliche Auszug“ nicht vom normalen Auszug. Der „amtliche“ wurde jedoch von Seiten des Amtsgerichtes mit einem Siegel versehen, zumindest ist das oft der Fall.  „Amtlich“ steht also für beglaubigt.
Den „Amtlichen Auszug aus dem Handelsregister“ bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft. In aller Regel müssen Sie auch keine Vorauskasse leisten. Viel unproblematischer ist es, wenn Sie eine Gesellschafterliste benötigen, denn die wird nicht beglaubigt. Aber auch diese können wir Ihnen natürlich beglaubigen lassen.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular. Sie kommen direkt darauf, wenn Sie diesem Link benutzen. Sobald Sie den Auftrag ausgelöst haben, so erhalten Sie in sehr kurzer Zeit eine automatisch erstellte Auftragsbestätigung in ihr email-Postfach. Falls Sie diese nicht finden, dann schauen Sie bitte auch im Spamordner nach, mitunter landet diese Nachricht dort.

Handelsregisterauszug

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