Wo bekomme ich einen „amtlichen Ausdruck“ aus dem Handelsregister?
Woher bekomme ich einen „Amtlichen Ausdruck vom Handelsregister“?
Was ist damit gemeint? Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters ca. ab 2006 trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Der „normale“ unbeglaubigte Handelsregisterauszug hingegen ist nun der „Ausdruck aus dem Handelsregister“.
Das Wörtchen „amtlich“ steht bei den Gerichten nun für das, was früher „beglaubigt“ war. Das ist insofern etwas irreführend, weil ja auch die „Ausdrucke“ auch von den Amtsgerichten stammen, damit also auch „amtlich“ sind. Aber so ist das nun im Moment. Die älteren Begriffe sind jedoch noch üblich, angefangen vom „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem Handelsregister“ bis zum „Aukunft aus dem Handelsregister“. Entscheidend ist jedoch immer, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck gewünscht wird. Der Unterschied: beglaubigt dauert länger und ist natürlich auch teurer.
Dann gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Gesellschafterliste zu beglaubigen. Die heißt dann auch so.
Kann der beglaubigte Auszug auch per email verschickt werden ?
Der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“ kann nicht elektronisch verschickt zu Ihnen kommen kann, da er beim Amtsgericht erst ausgefertigt wird und nur als Papierdokument vorhanden ist. Eine elektronische Übermittlung wäre daher nur möglich, wenn er eingescannt wird. Aber dann wäre die Beglaubigung nicht mehr gültig. Diese ist an das Papierdokument gebunden. Wenn Ihnen also vorab ein beglaubigter Auszug als Scan zugeschickt wird, so ist dieser damit unbeglaubigt. Trotzdem kann es hilfreich sein, vorab eine Kopie zu versenden. Allerdings ist dies aufgrund der Heftung oder Siegelung etwas kompliziert. Der Auszug kann dadurch auch beschädigt werden. Sie müssen deshalb davon ausgehen, dass der beglaubigte Auszug nur per Briefpost zugeschickt werden kann.
Den „Amtlichen Auszug“ bekommen Sie über den unten aufgeführten Link. Preiswerter und schneller ist ein (unbeglaubigter) Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken). Auf dem nachfolgenden Auftragsformular finden Sie alle wichtigen Details.
Auftragsformular: „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“
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