Amtlicher Ausdruck Handelsregister – hier abrufen!

Amtlicher Ausdruck Handelsregister – hier abrufen!

Was ist ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister?

Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bisherigen “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges” der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Der bloße “Ausdruck aus dem hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden auch noch die alten Begriffe benutzt, angefangen von “Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zum “Auskunft aus dem Handelsregister”. Entscheidend ist jedoch, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck gewollt wird. Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, ein amtlicher Ausdruck erfordert Beglaubigungsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Der Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister ist nur direkt beim Registergericht erhältlich und muss per Brief verschickt werden, er liegt also nicht in elektronischer Form vor. Entscheidend ist also immer das Wörtchen “amtlich”.

Merke: “Amtlich” = beglaubigt!

Der “Aktuelle Auszug” ist also unbeglaubigt und kann von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden kann. Das liegt daran, dass dieser im PDF-Format ist. Inhaltlich unterscheidet sich der “Amtliche Auszug aus dem Handelsregister” nicht vom normalen Auszug. Der “amtliche Ausdruck” wurde jedoch von Seiten des Amtsgerichtes mit einem Siegel versehen, manchmal auch noch mit Unterschrift. Diese Unterschrift ist die Voraussetzung für eine Apostille. Diese ist notwendig, wenn so ein bereits beglaubigter Auszug außerhalb Deutschlands zum Einsatz kommen soll. Die Apostille ist ein weitere Beglaubigungsvermerk, aber eben nur für das Ausland.
Den “Amtlichen Auszug” bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Grundsätzlich gilt: Sie gehen hier kein Abo ein, ebenso wenig gibt es hier versteckte Kosten oder sonstige Fallstricke. Und dann gilt hier auch, Sie bezahlen nur, wenn auch geliefert wird und dann auch nicht mehr. Die Preise und Konditionen können Sie dem Auftragsformular entnehmen. Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns unkompliziert.

Das Auftragsformular für die Bestellung eines “Amtlicher Ausdruck” finden Sie hier:

Amtlicher Ausdruck Handelsregister – hier abrufen / bestellen

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