Handelsregisterauszug kostenlos online?

Handelsregisterauszug kostenlos online?

Es wird in Foren oft die Frage gestellt, ob man einen Handelsregisterauszug irgendwo auch kostenlos online erhalten könne.

Diese Frage muss wohl leider mit Nein beantwortet werden. Denn Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht / Handelsregister ausgegeben, an der Stelle, wo die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat. Es stimmt zwar, dass das Handelsregister ein öffentliches Register ist, wo jedermann kostenlos Einblick nehmen kann. Aber nur die Einsichtnahme oder auch mündliche Auskunft aus dem Handelsregister ist kostenlos.
Wenn man also einen Handelsregisterauszug in Papierform mitnehmen möchte, dann entstehen Gebühren für Sie beim entsprechenden Amtsgericht: Bei einen unbeglaubigten Auszug sind dies derzeit 10 EUR, bei einem amtlich beglaubigten 20 EUR.

Wo kann man noch einen Handelsregisterauszug finden?

Sicherlich findet man auch den ein oder anderen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister im Internet. Aber wo der herstammt und ob der noch aktuell ist, das ist schwer zu sagen. Das ist sicher kein sehr verlässlicher Weg, auf solche unsicheren Infos zu setzen.

Aber woher bekommt man einen Handelsregister online, wenn auch nicht kostenlos?

Wenn Sie jetzt sofort einen Handelsregisterauszug benötigen, dann sollten Sie darauf achten, dass die Dienstleister kostenlos bleiben, wenn diese keinen Handelsregisterauszug liefern können, etwa weil es die Firma nicht gibt. Denkbar ist hier, dass nach einem Gewerbetreibenden gesucht wird, der sich aber aufgrund dieser Rechtsform gar nicht im Handelsregister eintragen lassen muss.

Über den folgenden Link können Sie einen Auftrag zum Abruf eines Handelsregisterauszuges oder auch einer Gesellschafterliste oder eines Gesellschaftsvertrages auslösen. Es bleibt kostenlos, wenn die Firma nicht zu finden ist. Sie zahlen also nur, wenn ein Handelsregisterauszug abgerufen werden kann. Sie müssen auch weder mit einem Abo noch mit versteckten Kosten rechnen.

Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie sofort eine Autragsbestätigung als Zeichen, dass Ihr Auftrag angekommen ist. Nun müssen Sie nur noch auf die Dokumente warten, die innerhalb der genannten Zeit zusammen mit der Rechnung zugehen.

Bestellformular:  Handelsregisterauszug

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