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Tag: Überbeglaubigung

Was ist eine Apostille vom Handelsregister?

Was ist eine Apostille vom Handelsregister?

Wenn Sie eine Urkunde im Ausland vorlegen wollen, dann wird diese oft nur dann anerkannt, wenn deren Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Nur der Stempel oder auch das Siegel der Behörde, welche das Dokument ausgestellt hat, ist nicht ausreichend. Vielmehr ist eines der beiden international angewandten Beglaubigungsverfahren erforderlich: Apostille oder Legalisation.

Was ist eine Apostille genau?

Das ist die vereinfachte Form der Legalisation. Hierbei erfolgt die Bestätigung, dass die Unterschrift auf einer beglaubigten Urkunde von der ausstellenden Person stammt. Beim Handelsregister ist es deshalb so, dass das Landgericht bestätigt, dass die Unterschrift vom Vertreter des Amtsgerichts korrekt ist.
Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Zielland, also das Land, wo das Dokument verwendet werden soll, dem “Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation” von 1961 beigetreten ist. Wenn dieses Land dem Abkommen nicht beigetreten ist (Länderliste), dann ist die Legalisation notwendig.
Deutschland ist neben den meisten europäischen Staaten diesem Abkommen beigetreten.

Im Zusammenhang mit dem Dokumenten aus dem Handelsregister in Deutschland läuft das Beglaubigungsverfahren so ab:

Zunächst wird ein amtlicher bzw. Handelsregisterauszug vom zuständigen Amtsgericht / Handelsregister erteilt. Dieser Auszug wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet, welches diesen beglaubigten Auszug mit einer Apostille versieht, wenn das Bestimmungsland dem o.g. Abkommen beigetreten ist.
Sollte dieses Bestimmungsland dem Abkommen nicht beigetreten sein, dann kann Ihnen keine Apostille ausgestellt werden, sondern nur eine Überbeglaubigung. Dieses Dokument ist im Bestimmungsland aber nur dann gültig, wenn die entsprechende konsularische Vertretung dieses Landes hier in Deutschland, dieses Dokument dann auch noch beglaubigt.
Bei einer Apostille sind also zwei Beglaubigungen nötig, bei deiner Legalisation dann drei. Natürlich ist dies immer mit neuerlichen Beglaubigungsgebühren und auch Bearbeitungszeiten verbunden.
Übrigens: Eine Apostille ist zeitlich unbeschränkt gültig, allerdings nützt einem das nicht viel, weil der beglaubigte Handelsregisterauszug nach einigen Wochen als nicht mehr aktuell genug betrachtet werden dürfte. Es gibt Behörden im Ausland, die verlangen ein Dokument welches nicht älter als 4 Wochen sein darf.

Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister mit diesen Beglaubigungen benötigen, dann können Sie das hier in Auftrag geben. Sollte aus den genannten Gründen keine Apostille möglich sein, dann werden wir Sie entsprechend informieren.

Details anschauen: Apostille vom Handelsregister

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