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Tag: rote Unterstreichungen

Was bedeuten die roten Unterstreichungen auf einem chronologischen Handelsregisterauszug?

Was bedeuten die roten Unterstreichungen auf einem chronologischen Handelsregisterauszug?

Das Handelsregister ist ein offenes Register. Das bedeutete, dass jeder ohne Nachweis eines berechtigten Interesses dort Einsicht nehmen kann. Das am meisten dort abgerufene Dokument ist ein Handelsregisterauszug. Soweit findet man sich auf einem Handelsregisterauszug ganz gut zurecht. Vor allem der aktuelle Handelsregisterauszug ist übersichtlich. Aber oft taucht dann bei einem chronologischen (nicht bei einem aktuellen ) Handelsregisterauszug diese Frage auf:

Was bedeuten rote Unterstreichungen auf einem Handelsregisterauszug ?

Das bedeutet nicht, dass es sich um besonders wichtige Textpassagen handelt. Nein, es handelt sich um frühere Daten, also gelöschte. Aufgrund der Übersichtlichkeit hat man darauf verzichtet, diese Daten einfach vollkommen zu tilgen, sondern man hat diese Passagen stattdessen rot durchgestrichen bzw. die ganze Textpassage rot eingefärbt, damit man diese noch lesen kann.

Die Amtsgerichte weisen bei chronologischen und historischen Ausdrucken darauf hin:

“Die unterstrichenen Teile der Eintragung im “Ausdruck aus dem Handelsregister” sind in Verbindung mit der Veränderung- und Löschungsvermerken gelöscht.”

Gerade wann man frühere Einträge auf einem Handelsregisterauszug zurück verfolgen will, ist dies ein sehr praktisches Verfahren. Man findet auf diese Art u.a. auch frühere Firmierungen, frühere Insolvenzverfahren oder auch Verschmelzungen.

Bei einer Gesellschafterliste kommt so etwas in der Regel nicht vor, es sei denn, nur einzelne Gesellschafter scheiden aus und will das so sichtbar machen. In den allermeisten Fällen aber wird eine neue Liste der Gesellschafter eingereicht.

Manche Unterstreichungen sind aber schwarz…?

Gelegentlich kann man auch schwarze Unterstreichungen auf dem Auszug finden. Dieser Umstand ist jedoch der Verwendung eines Schwarz-Weiss-Druckers geschuldet, meist handelt es sich dabei um die Kopie des alten Registerblattes aus der Zeit, als das Handelsregister noch nicht elektronisch geführt wurde. Das wäre dann der historische Auszug bzw. Ausdruck. Deshalb gelten auch die schwarz unterstrichenen Passagen als gelöscht. Das Verfahren, gelöschte bzw. frühere Angaben zwar zu löschen, diese aber auch weiterhin sichtbar bzw. auswertbar zu erhalten ist nicht neu. Dieses Verfahren wird auch in andere Ländern angewandt, die einen ähnlichen Aufbau ihres Handelsregisters haben. Das ist z.B. auch in Österreich so. Dort ist das dann der historische Auszug.

Wenn Sie bei der Auswertung von einem Handelsregisterauszug Unterstützung benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.  Wenn Sie keine Fragen mehr haben und einen Handelsregisterauszug wünschen, dann können Sie das nachfolgende Formular nutzen:

Handelsregisterauszug

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