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Tag: Jaarrekening

Handelsregister Niederlande: Jahresabschluss (niederl.: Jaarrekening)

Handelsregister Niederlande: Jahresabschluss (niederl.: Jaarrekening)

Der eingereichte Jahresabschluss gibt einen Einblick über das Unternehmen das abgelaufene letzte bzw. vorletzte Geschäftsjahr betreffend, sofern die Einreichung pünktlich erfolgte. Trotzdem gibt er gute Anhaltspunkt über die finanzielle Situation des Unternehmens, wenn auch nur der Vergangenheit. (Hier gibt es noch einen Überblick über die Rechtsformen)

Jahresabschlüsse gibt es einmal als Kopie des vom Unternehmen eingereichten Original-Jahresabschlusses jedes einzelnen Jahres und auch als zusammengefasste Version welche die letzten 3 Geschäftsjahre gegenüberstellend und verkürzt darstellt. Beide Versionen sind jeweils in niederländischer Sprache. (Einen Jahresabschluss aus Deutschland gibt es hier.)

Jahresabschluss – Varianten im Detail  

Nicht zertifiziert:

Dieser nicht beglaubigte Jahresabschluss ist ein in das PDF-Format konvertierte Kopie des Originaldokuments. Es kann sich dabei auch um einen abgelegten Jahresabschluss im XBRL-Format handeln, der in PDF konvertiert wurde (siehe auch weiter unten).

Diesen Bericht kann man sich dann leicht selbst ausdrucken, nachdem man diesen per email erhalten hat.

Zertifiziert:

Dieser Jahresabschluss, ebenfalls im PDF-Format, ist digital signiert und bietet Ihnen somit eine Echtheitsgarantie, nämlich dass die Kamer von Koophandel dieses Dokument erstellt hat und es nicht von dritter Seite verändert wurde. Zu beachten ist hier, dass es sich um eine elektronische Zertifizierung handelt, die nur für eine elektronische Übermittlung geeignet ist. Das bedeutet: Wenn Sie das Dokument ausdrucken, ist die elektronische Zertifizierung nicht mehr gültig.

XBRL-Datei:

Bei der XBRL-Datei handelt es sich um ein digitales Format, welches speziell für  Softwareanwendungen nutzbar ist. Die meisten Unternehmen (kleinere und mittlere juristische Personen) sind verpflichtet, den Jahresabschluss digital im XBRL-Format einzureichen.

Größeren Unternehmen, z.B. börsennotierten, ist es gestattet ab 2020 ihren Jahresabschluss im neuen Format XHTML/ Inline-XBRL einzureichen, was im Einklang mit der EU-Verordnung ESEF steht.

– Jahresabschluss – Zusammenfassende Vergleichs-Version :

Hier wurden die vom jeweiligen Unternehmen eingereichten Bilanzen oder Jahresabschlüsse in der Form von der Kamer von Koophandel (Handelsregister der Niederlande) aufbereitet und dabei auch verkürzt, so dass ein schneller gegenüberstellender Vergleich der wichtigsten Geschäftszahlen der letzten 3 Geschäftsjahre hinweg möglich ist. Zu beachten ist dabei, dass die Grundlage die letzten 3 eingereichten Jahresabschlüsse sind, aktuelle Zahlen sind dort noch nicht eingeflossen. Die Lieferung erfolgt im unbeglaubigten PDF-Format.

Diese zusammenfassende Version von Jahresabschlüssen der letzten Jahre gibt es bei den deutschen Handelsregistern übrigens nicht. Das ist also ein großer Pluspunkt für das niederlänsche Handelsregister.

Über die nachfolgenden Formularfelder können Sie einen Jahresabschluss anfordern:

    Name der Gesellschaft:

    Anschrift bzw. Betriebsstätte:

    Registernummer (falls bekannt):

    Welchen Jahresabschluss wünschen Sie?

    Die 3 letzten Jahresabschlüsse im Vergleich: 1 Tag / 39,75 EUR*
    Die 3 letzten Jahresabschl. im Vergleich: EXPRESS: 2 Std. / 49,75 EUR*

    Nur der letzte vorhand. Jahresabschluss - elektron. zertifiziert: 1 Tag / 39,75 EUR*
    Nur der letzte vorhandener Jahresabschluss: EXPRESS: 2 Std. / 49,75 EUR*

    weitere Hinweise zum Auftrag:

    *Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Entsprechend werden immer Nettopreise angegeben, diese verstehen sich immer zuzüglich 19% MwSt.

    Ihre Daten / Rechnungsanschrift:

    Anrede

    Ihr Name / Firma / Kanzlei (Pflichtfeld):

    ggf. Ihr Vorname bzw. Ansprechpartner (Pflichtfeld):

    PLZ + Stadt (Pflichtfeld):

    Straße + Hausnummer (Pflichtfeld):

    Telefon (Pflichtfeld):

    Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld):

    Lieferart - Wie möchten Sie den Registerauszug erhalten?

    e-mail (nicht bei beglaubigten Dokumenten)Briefe-mail und Brief

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