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Tag: Bayern

Handelsregister in München

Handelsregister in München

Woher bekomme ich Auskunft aus München?

Das Handelsregister in München ist das größte in Bayern und sicher auch eines der größten regionalen Handelsregister innerhalb Deutschlands. Es ist hier zu finden:

Amtsgericht München
– Handelsregister
Pacellistr. 5
80333 München

Welche Informationen kann man beim Handelsregister erlangen? Und zwar kann man, ganz allgemein gesagt, Informationen über GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (Niederlassung Deutschland) erhalten, also über Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.

Wie ist es mit schriftlichen Auszügen von diesem Handelsregister ?

Wenn man eine schriftliche Zusammenstellung der Grunddaten so einer Gesellschaft benötigt, dann ist man mit einem Handelsregisterauszug oder, wie es neuerdings offiziell heißt, einem “Ausdruck Handelsregister” oder auch “Abdruck Handelsregister” gut bedient. Dieser schriftliche Ausdruck sind immer kostenpflichtig, während die Einsichtnahme in das Handelsregister kostenlos ist, letztere ist im sog. Einsichtszimmer möglich. Das ist nicht nur in München so. Auch hier ist es das Registergericht in München.

Bei der Auswahl, welche Art von Dokument man benötigt, ist der Zweck wichtig: Dient es der Vorlage bei einer Behörde etc. oder soll er lediglich eine umfassendes Bild über eine eingetragene Gesellschaft liefern. So kann man zwischen aktuellem und chronologischen Auszug bzw. Abdruck wählen. Einmal wird nur der tagaktuelle Eintragungsstand wiedergeben (aktueller Ausdruck), während bei der chronologischen Form auch alle gelöschten bzw. früheren Daten mit aufgeführt sind. Man erhält diesen Auszug ist übersichtlicher Tabellen form.

Hinzu kommt, dass man beide Auszüge in beglaubigter und in unbeglaubigter Form erhalten kann. Die beglaubigte Form heißt übrigens “amtlicher Ausdruck”. Das Wort “amtlich” bedeutet also beglaubigt durch das Amtsgericht.

Zu erwähnen ist noch, dass man bei Kapitalgesellschaften (GmbH) auch die separate  Gesellschafterliste mit anfordern muss, wenn man Auskunft über die gehaltenen Anteile einer Gesellschaft haben möchte. Bei Personengesellschaften (z.B. KG) ist das nicht nötig, hier findet man die persönlich haftenden Gesellschafter bereits auf auf dem bereits genannten Ausdrucken bzw. Abdrucken.

Über den nachfolgenden Link können Sie schriftliche Infos bzw. Auszüge bzw.  einen Ausdruck oder Abdruck anfordern, falls Sie nicht selbst Zeit und Gelegenheit haben, das Amtsgericht München aufzusuchen.

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