Was wird hier angeboten?

Was wird hier angeboten?

Handelsregisterauszug – Auf dieser Website können Sie einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht / Registergericht bestellen und bereits innerhalb weniger Minuten per email erhalten. Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters (seit ca. 2005) gibt es unterschiedliche Auszugsformen bzw. Begriffe. Zunächst einmal gibt es 2 wichtige Unterscheidungen nach:

beglaubigt:  amtlicher Abdruck oder Ausdruck (früher: amtlich beglaubigt)
Ein amtlicher Auszug wird auf Anforderung beim Handelsregister vor Ort gefertigt und ist mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Dieser amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug liegt daher nicht im PDF-Format vor, sondern er muss per Briefpost übermittelt werden. Daher kann ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister  auch nur innerhalb von ca. 4-8 Tagen geliefert werden.

unbeglaubigt: Abdruck bzw. Ausdruck des Registerinhaltes (früher: unbeglaubigt)
Der nicht amtliche Auszug stammt trotz der  Formulierung “nicht amtlich” auch vom Handelsregister beim Amtsgericht. Allerdings ist er unbeglaubigt und nicht gesiegelt. Diese unbeglaubigte Form kann innerhalb von wenigen Minuten abgerufen und im PDF-Format per email übermittelt werden. Im Rechtsverkehr ist diese Form meist ausreichend.

Handelsregisterauszug bestellen

Zusätzlich gibt es dann auch noch diese weiteren Unterscheidungen bei den Auszugsformen auf dem Handelsregisterauszug :

– aktueller Auszug

Der aktuelle Handelsregisterauszug vom Amtsgericht gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand zum Zeitpunkt des Abrufes wieder, ohne frühere bzw. gelöschte Angaben und enthält die folgenden Angaben: Firma (= Name) der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, derzeitige Geschäftsführer und Prokuristen.

Das heißt, wenn z.B. vor wenigen Wochen ein Geschäftsführer abberufen wurde, dann können Sie dies Information dem aktuellen Handelsregisterauszug nicht entnehmen, denn aufgeführt ist nur der derzeitige Geschäftsführer. Wenn Sie aber auch diese früheren Eintragungen auf einem Auszug abgebildet wünschen, dann käme der chronologische Handelsregisterauszug in Betracht.

aktuellen Handelsregisterauszug bestellen

– chronologischer Auszug

Der chronologische Auszug zeigt die gleichen Angaben und Eintragungen wie beim aktuellen Handelsregisterauszug, allerdings gibt er zusätzlich in chronologischer Reihenfolge alle Veränderungen und Löschungen seit ca. 2005 wieder, also dem Zeitpunkt der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Der chronologische Handelsregisterauszug ist tabellarisch gestaltet und endet mit dem heute gültigen Stand. Wenn man sich einen Überblick über die Entwicklung einer Firma in den letzten Jahren verschaffen möchte, dann ist diese Auszugsform gut geeignet.

chronologischen Handelsregisterauszug bestellen

– historischer Auszug

Hier handelt es sich um eine Wiedergabe des eingescannten früheren Registerblattes bis zum Tage der Umstellung auf die elektronische Registerführung (ca. 2005). Der historische Handelsregisterauszug ist nicht mehr aktuell, da er seit der Einführung der elektronischen Registerführung nicht mehr aktualisiert wurde. Der historische Handelsregisterauszug empfiehlt sich dann, wenn man einen Überblick über die Zeit vor ca. 2005 benötigt.

historischen Handelsregisterauszug bestellen

Welche Dokumente können Sie hier noch erhalten?

– amtlich beglaubigter Auszug mit Apostille

Manchmal müssen Sie einen Auszug aus dem Handelsregister im Ausland benutzen?

Dann muss zunächst ein amtlich beglaubigter Auszug erstellt werden. Dieser unterschriebene Auszug wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dort mit einer Apostille versehen, einer international gültigen Echtheitsbescheinigung für den beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister. 

Für die Erteilung eines Apostille gibt es eine Reihe von Besonderheiten. Dazu können Sie sich hier weiter informieren.

amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug m. Apostille bestellen

– Gesellschafterliste

Sie erhalten die beim Registergericht / Handelsregister vorliegende letzte und damit gültige Gesellschafterliste einer Kapitalgesellschaft. Sie erhalten diese Aufstellung in Form einer unbeglaubigten Kopie aus der Registerakte beim Amtsgericht. Bei Personengesellschaften (oHG, Kommanditgesellschaft) sind die Gesellschafter auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt, nicht so bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), da benötigt man die separate Gesellschafterliste.
Es kann zu Verzögerungen beim Abruf der letzten Gesellschafterliste kommen, wenn die betreffende Gesellschaft seit mindestens 1.1.2007 keine Veränderungen mitgeteilt hat. Dann müssen diese Altangaben direkt beim Registergericht eingeholt werden, was einige Tage in  Anspruch nehmen wird. Am Preis ändert sich dadurch nichts.

Gesellschafterliste anfordern

– Bilanzen

Jede Gesellschaft muss regelmäßig Jahresabschlüsse an das Handelsregister einreichen. Diese können abgerufen werden.
Bilanz / Jahresabschluss bestellen

 

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