Partnerschaftsregister – Abruf eines Auszuges.
Partnerschaftsregister – Abruf? Das Partnerschaftsregister ist neben anderen bei den Registergerichten geführten Verzeichnissen ein Verzeichnis über “bestimmte Tatsachen, die im Rechtsverkehr wesentlich sind”.
Die Partnerschaftsgesellschaft bzw. Partnerschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten, also keine Ehe) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die Partnerschaft übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Und, auch wichtig: es gibt keine Gesellschafterliste.
Das Partnerschaftsregister zeigt die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Partnerschaften, beispielsweise indem es Auskunft darüber gibt, wer die einzelnen Partner sind, wer die Partnerschaft vertreten darf etc.
Aus Gründen eines allgemeinen Informationsbedürfnisses hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Partnerschaftsregisters festgelegt. Deshalb kann jedermann Einsicht in das Partnerschaftsregister nehmen und die dort eingereichten Dokumente und Schriftstücke einsehen. Wenn eine Einsichtnahme gestattet ist, so ist auch die Anfertigung von schriftlichen Auszügen, Ausdrucken oder Kopien zulässig.
Was wird in das Partnerschaftsregister eingetragen?
a)
Der Name der Partnerschaft, wobei mindestens ein Familiennamen eines Partners, die Berufsbezeichnung(en) aller in der Partnerschaft ausgeübten Berufe und einen Rechtsformzusatz enthalten muss.
b)
der Sitz
c)
der Gegenstand der Partnerschaft
d)
die allgemeine Vertretungsregelung
e)
die Partner, Vertretungsberechtigte und eventuelle besondere Vertretungsbefugnis
f)
Rechtsform
g)
weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen
h)
ggf. Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
i)
die Auflösung der Partnerschaft
j)
das Erlöschen des Namens der Partnerschaft
Wenn Sie einen schriftlichen Auszug aus dem Partnerschaftsregister wünschen, etwa in der Form eines Partnerschaftsregisterauszuges, dann können Sie das jetzt hier in Auftrag geben, falls Sie nicht selbst das richtige Partnerschaftsregister herausfinden, zu diesem Kontakt aufnehmen und dann dort einen entsprechenden Registerauszug bestellten wollen.
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