Welche Arten gibt es von einem Handelsregisterauszug?
Handelsregisterauszug : Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form. Sondern es heißt nun: amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Diese wiederum gibt es in den folgenden 3 Formen:
1. Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Eintragungsstand am Tag des Abrufes wieder, also ohne frühere, d.h. gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Dieser Auszug ist ein einer Tabellenform gehalten, leicht findet man auch die letzten und damit aktuellen Daten.
3. Der historische Ausdruck betrifft nur die Firmen, die bereits vor der Umstellung auf das elektronische Handelsregister existierten. Diese Umstellung war in den Jahren 2005/2006. Alle nach dem Zeitpunkt gegründeten bzw. eingetragenen Firmen verfügen daher über keinen historischen Ausdruck. Wo er jedoch vorhanden ist, ist es eine Kopie des früheren Registerkarteiblattes, welches seitdem nicht mehr weitergeführt wurde.
Wie ist es mit Beglaubigungen?
Neben diesen eben genannten 3 Unterscheidungen gibt es, wie eingangs erwähnt, noch eine weitere Differenzierung. Denn die bisherige Unterscheidung von Handelsregisterauszügen in beglaubigter und in unbeglaubigter Form wurde abgelöst durch die Unterscheidung in
a) amtlicher Ausdruck (entspricht dem früheren beglaubigten Handelsregisterauszug
b) (nur) Ausdruck bzw. Abdruck (entspricht dem früheren, einfachen unbeglaubigten Handelsregisterauszug
Wenn Sie einen Ausszug aus dem Handelsregister oder auch weitere Dokumente anfordern möchten, dann können Sie diese beglaubigt oder unbeglaubigt erhalten. Das betrifft alle Dokumente, die man beim Handelsregister finden kann. Dazu gehört auch eine Gesellschafterliste einer GmbH, aber eds gibt auch noch verschiedene Beglaubigungsarten. Das kann interessant für Sie sein, wenn Sie die Unterlagen außerhalb Deutschlands benutzen wollen, denn hier benötigen Sie in aller Regel eine Apostille oder auch eine Überbeglaubigung in bestimmten Fällen. Schauen Sie sich hier nun das Bestellformular an.
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