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Tag: Frankfurt Oder

Wo gibt es überall Handelsregister im Land Brandenburg?

Wo gibt es überall Handelsregister im Land Brandenburg?

Wo befinden sich im Land Brandenburg überall Handelsregister und wie bekomme ich schnell Informationen von dort?

Im Bundesland Brandenburg gibt es 4 lokale Handelsregister (Cottbus, Neuruppin, Potsdam, Frankfurt Oder). Welches genau zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft ab. Meist ist das Handelsregister zuständig, welches von den oben genannten am nächsten dran ist. In Potsdam ist sicherlich das größte der Handelregister von Brandenburg.

Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen dafür jetzt einfach die Zeit fehlt, die Zuständigkeit herauszufinden und dann auch noch zu klären, wo Sie die Gerichtsgebühren bezahlen, dann nutzen Sie doch den über den Link unten erreichbaren Service, denn dort wird nicht nur gleich in ganz Brandenburg nach der entsprechenden Gesellschaft gesucht, sondern auch deutschlandweit. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma oder die gesuchte Gesellschaft eingeben, sondern wir suchen auch das richtige Handelsregister in Brandenburg heraus.

Welche Informationen können wir Ihnen von diesen Handelsregistern  liefern?

Aus dem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Brandenburg ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.

Auftragsarten / Handelsregister Brandenburg + deutschlandweit:
1.
Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ab 2006) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Daher ist dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn der endet ca. 2006.

Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Brandenburg hier ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. So können Sie die bestellten Dokumente schon innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, ebenso die Rechnung. Bei beglaubigten Dokumenten dauert es allerdings etwas länger.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Brandenburg

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