Handelsregistereintragung ? Wo erhält man darüber Infos?

Handelsregistereintragung ? Wo erhält man darüber Infos?

Handelsregistereintragung : Wie und wo erhält man eigentlich welche Infos über eine vorhandene Eintragung?

Zunächst einmal: Wenn Sie nach einer Handelsregistereintragung zu einer GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) suchen, dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige Amtsgericht und dort dann speziell das Registergericht zuständig.

Welche Angaben sind darauf zu finden?

Die Firma ( = Name des Unternehmens), der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben sind dort nicht aufgeführt, außer bei Personengesellschaften, wie z.B. bei der OHG oder der Kommanditgesellschaft.

Wo erhält man einen schriftlichen Auszug über eine Handelsregistereintragung?

Sie erhalten, wie erwähnt, so einen schriftlichen Auszug beim zuständigen Registergericht. Allerdings dauert das wegen der Gebührenvorauszahlung einige Zeit. So dass man hier auch auf externe Dienstleister zurückgreifen sollte. Über Andreas Löb . Recherche erhält man schon innerhalb von sehr kurzer Zeit alle Angaben über eine solche Eintragung übermittelt, nachdem wir diese beim Handelsregister abgerufen wurden. Der Vorteil für Sie ist, das auch gleich geprüft wird, ob es eine Sitzverlegung oder auch Umfirmierung gab. Denn dann muss auch bei dem alten Registergericht geprüft werden, was wir natürlich tun. Sie können sich deshalb alle ungewollten oder fehlerhaften Abrufe sparen, mit denen man rechnen muss, sobald man eine Sitzverlegung der Gesellschaft mit dann veränderter Registernummer übersehen haben sollte.

Diesen schriftlichen Auszug über eine Handelsregistereintragung erhalten Sie im PDF-Format, auf dem gleichen Wege dann auch die Rechnung. Daraus ergibt sich, dass Sie nicht im Voraus bezahlen müssen. Ein weiterer Vorteil: Es fallen nur Kosten an, wenn Dokumente von uns geliefert werden konnten, sonst bleibt es kostenfrei für Sie.

Eine Handelsregistereintragung kann übrigens auch amtlich beglaubigt werden, ebenso kann eine Liste über die Gesellschafter abgerufen werden. Und falls diese Dokumente außerhalb Deutschlands genutzt werden sollen, dann benötigen Sie zu dieser Beglaubigung auch noch eine Apostille. Auch dieser Beglaubigungstyp kann hier bestellt werden.

Auftragsformular: Handelsregistereintragung abrufen

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