Handelsregister Stendal

Handelsregister Stendal

Das Handelsregister von Sachsen-Anhalt wird seit einigen Jahren zentral in Stendal geführt, andere regionale Handelsregister gibt es in Sachsen-Anhalt also nicht mehr. Dies ist gut zu wissen, das spart sicherlich Zeit. Es befindet sich hier:

Amtsgericht Stendal / Registergericht
Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal
Telefon: 03931 580

Aber wie bekommt man schnell Informationen vom Handelsregister in Stendal, ohne Login-Daten oder Anmeldung?

Und mit Informationen sind verlässliche Informationen über Firmen gemeint und sicherheitshalber auch noch in schriftlicher Form?

Generell gilt: Vom Handelsregister erhält man Infos über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und auch über deutsche Niederlassungen von Ltd.). Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister Stendal wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet, auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005. Dies betrifft alle Handelsregister in Deutschland, nicht nur das in Stendal. Jedoch ist auch der alte Begriff Handelsregisterauszug noch in Nutzung.

Wie sieht es mit beglaubigten Dokumenten aus?

Einen Ausdruck vom Handelsregister Stendal können Sie hier bei uns sehr schnell erhalten (ab 30 min.) und zwar im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Stendal gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Stendal dann speichern und ausdrucken.

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Stendal können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4 Werktagen liefern. Das liegt daran, dass dieser nur physikalisch vorliegt, also in Papierform. Das ist auch der Grund, weshalb diese Auszugsform nur per Briefpost verschickt werden kann.
Noch ein Hinweis zum beglaubigten Handelsregisterauszug: Die bisherige Unterscheidung von Handelsregisterauszügen in beglaubigter und in unbeglaubigter Form wird seit 2005 abgelöst. Es gibt nun diese Unterscheidungen :

a) amtlichen Ausdruck (früher: beglaubigter Handelsregisterauszug)
b) Ausdruck (entspricht der früheren, einfachen Registerabschrift)

Daher ist der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Stendal identisch mit “Amtlicher Ausdruck”.

Was wird noch oft benötigt vom Amtsgericht Stendal? Manchmal benötigt man Auskunft darüber, wem eine Kapitalgesellschaft etc. gehört, wer die dahinter stehenden Personen oder Gesellschaften sind.
Dann benötigt man einen Gesellschafterliste, denn die Gesellschafter sind nur per Personengesellschaften mit auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt. Bei GmbH benötigt man die separate Gesellschafterliste. Auch diese kann hier angefordert werden, auf Wunsch auch amtlich beglaubigt.

Auftragsformular anschauen:

Handelsregisterauszug Stendal

Visits: 1319

Kommentare sind geschlossen.