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Category: Gewerbe

Ein Gewerbe wird dort angemeldet, wie es ausgeübt werden soll.

Gewerbeanmeldung im Handelsregister?

Gewerbeanmeldung im Handelsregister?

Oft gibt es Anfragen von Gewerbetreibenden, die einen Auszug aus dem Handelsregister wünschen und zwar von ihrem eigenen Unternehmen. Darauf sollte dann eine Gewerbeanmeldung ausgewiesen sein. Die Frage ist also:

Wird eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister geführt bzw. sieht man eine Gewerbeanmeldung auf dem Handelsregisterauszug?

Nein. Ein Gewerbe wird, egal ob von einer natürlichen Person (Gewerbetreibende, Selbstständige etc.) oder einer juristischen Person (GmbH etc.) beim Gewerbeamt vor Ort, also dort wo das Gewerbe ausgeübt wird, angemeldet. Nur dort sind diese Informationen zu erfahren.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, weshalb ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, wenn man von dort Auskünfte erhalten möchte. Das kann der Gewerbetreibende selbst natürlich am leichtesten. Für Außenstehende ist diese Auskunft nicht erhältlich oder eben nur, wenn das genannte berechtigte Interesse nachgewiesen werden kann.

Dann gibt es noch ein weiterer Aspekt: Gewerbetreibende werden nicht automatisch in das Handelsregister eingetragen. Das geschieht nur auf Antrag und durch eigenes Zutun. Und auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das bedeutet in der Praxis: Die Eintragung in das Handelsregister ist dann meist nie erfolgt. Es gibt auch eine Faustregel: Wenn man selbst nicht weiß, ob man mit seinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, dann ist man es nicht.

Man kann übrigens leicht erkennen, ob ein Selbstständiger im Handelsregister eingetragen ist: an der Rechtsform. Meist dies der eingetragene Kaufmann (e.K.) oder auch über die Offene Handelsgesellschaft (oHG). Diese Angaben findet man schnell im Impressum der Website oder auf dem Briefbogen des Gewerbetreibenden. Fehlen diese Angaben, dann deutet das sehr stark auf eine Nichteintragung hin. Für diese Fälle gibt es dann keinen Negativausdruck, man kann einfach keinen Handelsregisterauszug abrufen.

Hier geht es weiter, wenn Sie einen einen Handelsregisterauszug abrufen möchten. Wenn es keine Eintragung gibt, dann bleibt es immer kostenfrei. Sie gehen deshalb auch kein Risiko ein, dann Vorauskasse müssen Sie nicht leisten.

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